1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Rußfilterpflicht für Kaminöfen

Allgemein
Rußfilterpflicht für Kaminöfen

Schon bald könnte die Bundesregierung entscheiden, dass Holzöfen mit Rußfiltern nachgerüstet oder erneuert werden müssen. So soll der Feinstaubausstoß verringert werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine entsprechende Novelle der Bundes-Immissionsschutzverordnung veröffentlicht, die Anfang 2008 im Kabinett beraten werden soll.

Die Vorschrift soll auch für sogenannte Pellet-Heizungen, also mit Kleinholz befeuerte Anlagen, gelten, teilte das Umweltministerium mit. Die Novelle sieht vor, dass die Schornsteinfeger künftig die Abluft von Holzöfen messen müssen. Sollten dabei die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssten die Feuerstätten mit Filtern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ausgenommen von der Pflicht sind laut Umweltministerium offene Kamine und historische Öfen sowie private Kochherde, Backöfen und Badezimmeröfen. Das Ministerium begründet die geplante Filterpflicht mit der Gesundheitsgefahr, die vom Feinstaub ausgeht. Holzöfen pusteten mehr Feinstaub in die Luft als alle Dieselfahrzeuge in Deutschland, einschließlich der Lastwagen, zusammen.
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »