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Rechts-Tipp

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Rechts-Tipp

Seit Jahresbeginn müssen für PCs unter bestimmten Voraussetzungen Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Von den vielen Neuerungen, die seit Beginn dieses Jahres gelten, ist eine weitgehend unbemerkt geblieben: die PC-Gebühr. Seit Januar 2007 muss unter bestimmten Umständen für Computer und UMTS-Handys eine GEZ-Rundfunkgebühr bezahlt werden. Die Rundfunkanstalten

haben damit auf die technische Entwicklung reagiert, nach der Radio- und künftig auch Fernsehprogramme über das Internet zu empfangen sind. Das könnte ja schließlich dazu führen, dass Nutzer ihre Geräte abschaffen und nur noch über den PC Radio hören oder Fernsehen schauen und somit die Rundfunkgebühr umgehen.
In den Betrieben muss jedes Fernsehgerät und jedes Radio, insbesondere auch jedes Autoradio angemeldet werden. Die PC-Gebühr fällt nun an, wenn keine anderen Geräte am Standort angemeldet sind. Auch ein Autoradio kann übrigens ein »anderes Gerät« sein. Der Computer beziehungsweise der Laptop muss also das einzige Gerät sein, mit dem Rundfunkprogramme empfangen werden können. In diesem Fall sind 5,52 Euro pro Monat zu
bezahlen.
Gebührenpflichtig ist dann im Prinzip jeder handelsübliche Computer oder Laptop. Es kommt nicht darauf an, dass eine spezielle Software installiert wurde – schon allein die Möglichkeit, über den Computer eine Verbindung ins Internet herzustellen, reicht aus. Die PC-Gebühr wird dabei nicht nur in den Betrieben erhoben, sie muss auch von den Privathaushalten bezahlt werden. Hier gilt ebenfalls, dass der PC zunächst einmal ein gebührenfreies Zweitgerät ist.
Eine Gebühr für den PC wird nur dann erhoben, wenn keine anderen Geräte angemeldet sind. Dies trifft auch dann zu, wenn ein Arbeitnehmer seinen privaten PC dazu verwendet, zu Hause für den Betrieb zu arbeiten. Und der Betriebsinhaber, der im häuslichen Arbeitszimmer oder unterwegs von seinem Laptop aus arbeitet, muss die PC-Gebühr gleichfalls nur dann entrichten, wenn keine anderen Geräte angemeldet sind. Für den, der die Anmeldung versäumt, kann der Spaß recht teuer werden. Denn im Falle eines Falles wird nicht allein die Gebühr nacherhoben, sondern auch eine saftige Strafe fällig.
Die Anmeldung ist einfach durchzuführen, entweder online unter www.gez.de oder mit Hilfe der Formulare, die beispielsweise bei den Banken und Sparkassen ausliegen. Die GEZ gibt über eine Hotline Auskunft bei weiteren Fragen.
Kai Sonntag
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