1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Rechts-Tipp

Allgemein
Rechts-Tipp

Der Adressenschwindel blüht: Mit immer raffinierteren Tricks versuchen unseriöse Firmen bei Betrieben abzukassieren.

Die Anschreiben oder Rechnungen sehen täuschend echt aus: Teils sind sie auf Recycling- papier geschrieben, wie es Behörden verwenden, teils mit der Farbe der »Gelben Seiten« unterlegt. Das Geschäft mit scheinbaren oder wertlosen Einträgen in Adressbücher, Register und Online-Verzeichnisse hat viele Formen. Betriebe, die darauf hereinfallen, verlieren nicht nur Geld, sie haben auch eine Menge Ärger am Hals. Denn die Versender gehen raffiniert vor: Die »Rechnung« beinhaltet zugleich ein verstecktes Angebot, das der Betrieb mit der Zahlung annimmt; oft geht er so ein mehrjähriges Vertragsverhältnis ein. Neben dem verlorenen Geld muss der Inhaber mühsam versuchen, aus dem Vertrag herauszukommen, denn der ist zunächst einmal gültig. Auch wenn der Rechnungssteller klar gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt, muss der Vertrag erst einmal angefochten und seine Unwirksamkeit möglicherweise vor Gericht geklärt werden.

Eine beliebte Praxis der Schwindelfirmen besteht darin, »Korrekturabzüge« zu schicken und so einen bestehenden Vertrag vorzutäuschen. In einem Begleitschreiben wird auf eine angebliche Bestellung Bezug genommen und der Inhaber aufgefordert, den Wortlaut »seines« Eintrags freizugeben. Wieder täuscht das Anschreiben amtlichen Charakter vor. Und wieder droht als Ergebnis ein Vertragsverhältnis mit allen Konsequenzen.
Gerade kleinere Betriebe sind bevorzugte Opfer der Firmen. Diese nutzen dabei Schwachstellen in der internen Bearbeitung von Rechnungen oder die Unerfahrenheit von Betriebsinhabern aus. Und sie spekulieren darauf, dass derartige Rechnungen ohne genauere Prüfung bezahlt werden.
Was kann der Inhaber dagegen tun? Rechnungen sollten auf jeden Fall gründlich geprüft und auf keinen Fall sofort bezahlt werden, auch wenn in Form einer Mahnung besondere Dringlichkeit vorgetäuscht wird. Außerdem sollte man die eigenen Mitarbeiter vorwarnen.
Wer solche Rechnungen oder Angebote erhält, sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und die Handwerks- oder die Industrie- und Handelskammer sowie den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (www.dsw-schutzverband.de) einschalten, die seit Jahren dagegen vorgehen. Kai Sonntag
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »