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Lesermeinung: Neue Ausbildungsverordnung

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Lesermeinung: Neue Ausbildungsverordnung

Im Leserforum auf dds-online hat Leser Carsten … (???) seinem Ärger über die neue »Arbeitsprobe II« Luft gemacht.

O.k., dass eine Neuerung notwendig ist, steht außer Frage. Aber wer kam bitte auf die Idee mit dem Begriffes Arbeitsprobe II? Da haben wir in einem traditionellen Handwerk das seit Jahrhunderten als Abschluss der Lehrzeit zu fertigende Gesellenstück, mit dem jeder was anzufangen weiß, und da kommt ein Haufen von Bürokraten und vermeintlich Kundigen und macht daraus einen nichtssagenden, vor Einfallslosigkeit strotzenden bürokratischen Verwaltungsbegriff: Arbeitsprobe II. Bis jetzt hätte ich mir darunter die Wiederholung der Prüfung Arbeitsprobe vorgestellt. Aber nein, es muss ja was geändert werden.

Tausende von Formularen müssen vermutlich jetzt neu gedruckt werden, weil irgend jemand auf diese Schnapsidee gekommen ist. Im täglichen Sprachgebrauch wird es wohl trotzdem beim Gesellenstück bleiben. Womit wir dann zwei Begriffe für ein und dasselbe hätten. Einen, den die Bürokraten nutzen, und einen, den 98 Prozent der übrigen Bevölkerung nutzen, weil sich auch der Nichthandwerker was darunter vorstellen kann. Eine neue Bezeichnung macht noch keine wirklich gute neue Ausbildungsverordnung. Das Ganze zeigt nur, wie weit unsere Bürokraten vom wirklichen Leben entfernt sind.
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