Allgemein
Kreishandwerkerschaft muss Satzung ändern
Die Tischlerinnung Rheinhessen muss keine Pflichtbeiträge an die Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen zahlen. Das Verwaltungsgericht hat der Innung Recht gegeben und sieht die Beiträge aufgrund einer Pflichtmitgliedschaft als rechtswidrig an. Zur Begründung heißt es, dass die gesetzliche Grundlage für Beitragserhebungen fehle. Die Kreishandwerkerschaft muss nun ihre Satzung ändern. Da diese auf einer landes- und bundesweit verbreiteten Mustersatzung basiert, kann die Mainzer Entscheidung Folgen haben. Zahlreiche Innungen könnten die Beiträge anfechten.
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