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Bundesregierung korrigiert EnEV
Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt, den der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Laut dem federführenden Bundesbauministerium tritt die EnEV zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Sie regelt die Einführung des Gebäudeenergieausweises. Der EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, sprach im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur von zulassungspflichtigen Gewerken, »die dem Hochbau zugerechnet werden können«. Nach entschiedenem Protest von Seiten des BHKH und anderer Handwerksverbände spricht die EnEV nun von zulassungspflichtigen Gewerken aus dem »Bau- und Ausbau-Gewerbe«. Dazu gehören auch Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt für Handwerksmeister der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung zum Gebäudeenergieberater.
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