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Auf CE vorbereitet?

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Auf CE vorbereitet?

Bald braucht jede neue Innentür ein CE-Zeichen. Konrad Querengässer vom IFT Rosenheim erläutert die entsprechende Produktnorm prEN 14351-2 und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung.

Die Einführung der Produktnorm prEN 14351-2 »Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften« rückt immer näher. Teil 1 »Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften« ist bereits seit dem 1. Februar 2009 verbindlich. Alle Produkte, die in den Anwendungsbereich des ersten Teils fallen, müssen das CE-Zeichen tragen, wenn sie in den europäischen Warenverkehr gebracht werden. Das Gleiche gilt bald auch für Produkte, die dem Teil 2 unterliegen. Dessen Anwendungsbereich ist materialunabhängig gehalten und bezieht sich auf betriebsfertige Elemente aus Türblatt und Zarge.

Mit der Bekanntmachung der Norm im Europäischen Amtsblatt ist bis Ende 2010 oder Anfang 2011 zu rechnen. Ab diesem Zeitraum wird die harmonisierte Norm national eingeführt und die voraussichtlich zwölfmonatige Koexistenzphase beginnt. Das bedeutet, dass beispielsweise das deutsche Ü-Zeichen noch nicht ungültig ist und die CE-Kennzeichnung parallel schon existiert. Auch wenn die Einführung der Produktnorm für Innentüren schon seit Langem bekannt ist, ergeben sich immer wieder Fragen bei Herstellern, Verarbeitern, Händlern, Architekten und Bauherren.
Wer bringt das Zeichen auf?
Der Hersteller oder derjenige, der das Produkt in den Verkehr bringt, versieht Tür samt Zarge mit dem Kennzeichen. Das können auch Händler oder Monteure sein, die das Endprodukt erst zusammenführen. Die Kennzeichnung hat auf dem Produkt selbst, der Verpackung und/oder den beigefügten Handelsdokumenten zu erfolgen.
Anforderungsprofil von Innentüren. An erster Stelle steht die Frage, welche Anforderungen an die Türen gestellt werden. Grundsätzlich sind alle mandatierten Eigenschaften (also die Mindestangaben), die im Anhang ZA 1 der Produktnorm prEN 14351–2 gelistet sind, zu deklarieren. Die anzugebenden Leistungseigenschaften des Produktes sind als Werte oder Klassen in einer Konformitätsbescheinigung dem Kunden mit auszuhändigen. Unterliegen die mandatierten Eigenschaften in einem bestimmten EU-Staat keinem Schwellenwert ist die Angabe „npd“ (no performance determined) zulässig, ebenso wie zusätzliche, freiwillige Leistungsbeschreibungen.
Umsetzung. Der Prüfaufwand für eine regelkonforme CE-Kennzeichnung richtet sich nach den Märkten, in denen das jeweilige Produkt vertrieben werden soll. Des Weiteren nach eventuellen Zusatzanforderungen von Planern, nach den vom Hersteller freiwillig zu kennzeichnenden Leistungseigenschaften und nach den bereits vorhandenen Nachweisen. Die eventuell schon vorhandenen Nachweise sind auf Gültigkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Prüfnormen zu kontrollieren. Diese Zuordnungen sollten sich auf dasselbe Produkt oder auf dasselbe System, dieselbe(n) Eigenschaft(en), Prüfverfahren und Probennahmeverfahren beziehen.
Eine weitere Möglichkeit der Nachweisführung stellt die Verwendung von Tabellenwerten aus der Produktnorm dar. Diese Werte können, wenn die beschriebenen Merkmale der Tür eingehalten werden, ohne weitere Prüfung vom Hersteller verwendet werden. So lassen sich beispielsweise Schalldämmeigenschaften ermitteln.
Die dritte Möglichkeit der Produktklassifizierung ist die Erstprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle. Hier ist genau zu klären, welche Bandbreite durch den oder die gewählten Probekörper abgedeckt werden soll. Um den Aufwand für die zu führenden Nachweise zu reduzieren, lässt sich das Programm des Herstellers in Produktfamilien einteilen. Die ausgewählten Probekörper müssen die nachweislich ungünstigste Variante bezüglich der nachzuweisenden Eigenschaften innerhalb einer solchen Produktfamilie darstellen. Die Produktnorm regelt nicht die Bildung von Produktfamilien. Die Auswahl der Probekörper trifft vorerst derjenige, der sein Produkt kennzeichnen möchte. Im günstigsten Fall kann ein repräsentativer Probekörper stellvertretend für mehrere Leistungseigenschaften stehen. Der Türenhersteller kann ein kostensparendes, auf sein Produktportfolio und das Anforderungsprofil abgestimmtes Prüfprogramm erarbeiten. Das IFT Rosenheim bietet hier Hilfestellung an.
Weiterhin hängt der Aufwand der zu führenden Nachweise davon ab, unter welches Konformitätsverfahren die Produkte fallen. Hiernach richtet sich, ob und welche Eigenschaften durch notifizierte Prüfstellen nachzuweisen sind und inwieweit werkseigene Produktionskontrollen WPK und/oder eine Fremdüberwachung für die Konformität des Produktes notwendig sind.
Die möglichen Konformitätsverfahren 1 bis 4 zum Nachweis der Leistungseigenschaften der Bauprodukte sind weitestgehend in der Branche bekannt und in anderen Bereichen schon umgesetzt: Das Konformitätsverfahren 1 mit Erstprüfung, Erstüberwachung und Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle sowie die laufende werkseigene Produktionskontrolle gilt für Türen mit Anforderungen bezüglich Brandschutz, Rauchschutz und/oder Flucht- und Rettungswegen.
Vier Konformitätsverfahren
Reine Fluchttüren werden bis dato noch dem Konformitätsverfahren 1 zugeordnet. Das Konformitätsverfahren 3 ist zum Beispiel aus dem Bereich Schallschutz geläufig: Erstprüfung durch eine anerkannte Stelle sowie werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller. Das Verfahren 4 ist aus dem Bereich der Angaben zu Maßen und Toleranzen, die der Hersteller eigenverantwortlich festlegt, bereits gebräuchlich.
Werkseigene Produktionskontrolle. Der Hersteller ist verpflichtet, eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) aufzubauen, aufrechtzuerhalten und diese zu dokumentieren. In Verfahrensanweisungen sollte er alle Daten, Anforderungen und Vorschriften an die Produkte systematisch festlegen. Für jede Produktionsstätte ist ein Verantwortlicher zu benennen, der fachlich in der Lage ist, die Konformität der hergestellten Produkte zu überprüfen. Hierzu hat der Hersteller geeignete Prüfeinrichtungen und Geräte bereitzustellen.
Art und Umfang einer solchen WPK hängt von der Losgröße ab. Für kleine Lose bieten sich mitlaufende Einzelprotokolle besser an als für große Serien oder die Massenfertigung. Solche und andere Kontrollmechanismen wie Wareneingangskontrolle oder Endkontrolle der versandfertigen Tür dienen nicht nur der laufenden Sicherung der Produktkonformität, sondern auch der effektiven Fehlerbehebung durch die Rückverfolgbarkeit zu den einzelnen Produktionsschritten. Diese Nachweise dienen dem Hersteller auch als Rückversicherung gegenüber etwaigen Gewährleistungsansprüchen.
Dipl- Ing. (FH) Konrad Querengässer, IFT Rosenheim
»CE sorgt für eine einheitliche Leistungsbeschreibung und damit für Transparenz auf dem Markt. « Konrad Querengässer

Hintergrund Zwei Ziele, zwei Zeichen
Das CE-Zeichen bringt Transparenz und Vergleichbarkeit, RAL nennt die Güte.
Die Einführung der Produktnorm prEN 14351-2 stellt einen wichtigen Meilenstein für den freien Handel von Innentüren innerhalb Europas dar. Durch die einheitliche Kennzeichnung werden Innentüren vergleichbar und der Markt transparenter. Die Umsetzung der CE-Kennzeichnung stellt eine große Herausforderung, aber auch eine Chance für die betreffende Industrie dar.
Neue Märkte können künftig leichter erobert werden. Es bleibt jedoch hervorzuheben, dass im Gegensatz zur Klassifizierung nach RAL die CE-Kennzeichnung kein Gütemerkmal darstellt.
Die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen für Innentüren mit ihren Mindestanforderungen stellen den in Deutschland für Bauprodukte gewohnt hohen Qualitätsstandard sicher. Beides kombiniert ist ein starkes Paket, um künftig im europäischen Markt gut bestehen zu können. Konrad Querengässer, IFT Rosenheim

Der Autor
Konrad Querengässer arbeitet am IFT und unterstützt Türenhersteller bei CE- und RAL-Zertifizierungen. IFT Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V.,83026 Rosenheim, Tel. (08031) 261-0, -290, www.ift-rosenheim.de
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