Das überarbeitete VFF-Merkblatt ES.02: 2024–02 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ wurde durch die Kompetenzgruppe des Technischen Ausschusses des VFF zur Veröffentlichung freigegeben. Anlass der Überarbeitung nach nur einem Jahr war die neuerliche GEG-Novelle des letzten Jahres, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese landläufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Novelle betrifft in erster Linie Änderungen zur Anlagentechnik. Das GEG verlangt nun für die Inbetriebnahme neuer Heizungsanlagen den Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energien.
Inhaltlich neu oder geändert sind in dem neuen Merkblatt:
- Ergänzender Hinweis in der Einleitung zu den geltenden Änderungen des GEG seit dem 1. Januar 2024.
- Zusatzanforderungen an den baulichen Wärmeschutz bei Stromdirektheizungen in Kapitel 2.1.2 und 2.1.3.
- Kapitel 2.3 „Anforderungen an die Gebäudetechnik“ wurde vollständig neu gefasst.
- Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in Kapitel 4 „Ausblick auf eine künftige Neufassung des GEG“.
- Neuer Anhang 3 „Passende U-/g-Wertepaare für Wohngebäude“. Einzelne Korrekturen zur Angleichung an DIN V 18599:2018, wie z.B. Angaben in Abbildung 5 und Begriff „Transmissionswärmetransferkoeffizient“ für HT‘.
Das VFF-Merkblatt ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Publikationen / Shop“ unter „VFF-Merkblätter – materialspezifische Themen“ in Auszügen einzusehen. (BS)