Der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) beurteilt den Verlauf der ersten Lesung des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) als einen Etappenerfolg für das Handwerk.
»Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass sich alle Fraktionen in Fragen der dualen Ausbildung hinter die Fachexpertise des Handwerks gestellt haben, um nun die Einführung der Altersgrenze von 25 Jahren zu fordern«, kommentiert TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg die Entwicklungen. Eine Forderung, die nun im verantwortlichen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nachhallen sollte.
Mit dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz plant das BMBF die Einführung eines Validierungsverfahrens, bei dem die reine berufliche Praxis die Möglichkeit bieten soll, sich einem Validierungsverfahren zu unterziehen, nach dessen erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat erteilt werden kann, das die volle Handlungsfähigkeit feststellt und mit dem Abschluss einer regulären Berufsausbildung vergleichbar ist.
»Ohne die Altersgrenze und ohne den Tätigkeitsnachweis des 2,5-fachen der regulären Ausbildungszeit stellt die Validierung ein Parallelsystem zur dualen Ausbildung da, weshalb wir den Entwurf in aller Schärfe ablehnen«, erklärt TSD-Präsident Thomas Radermacher. Das Gesetz sollte zusätzliche Möglichkeiten schaffen und nicht unser angesehenes Ausbildungssystem aushöhlen, so Radermacher weiter.
Der Deutsche Bundestag hatte sich am 17. Mai in erster Lesung mit dem BVaDiG befasst. Alle Fraktionen sprachen sich dabei für die Einführung einer gesetzlich geregelten Validierung von Berufserfahrung aus. Darüber hinaus unterstützten die Abgeordneten eine der zentralen Forderungen des Handwerks, mit dem Gesetz auch die dringend erforderliche Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen. (il)