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Lieferverzug: wie Handwerker professionell reagieren

Betriebsführung
Lieferverzug – was nun?

Lieferverzug – was nun?
Eine Situation die jeder kennt: Die dringend benötigte Ware wird nicht termingerecht geliefert Foto: Auremar/stock.adobe.com
Wenn Lieferanten nicht termingerecht liefern, hat man als Handwerker schnell ein Problem. Tipps von Dipl. Betriebswirt Rolf Leicher, wie Sie professionell auf Lieferverzug reagieren.

Dipl. Betriebswirt Rolf Leicher

Einen Lieferverzug sollte Ihr Lieferant nicht erst am Stichtag mitteilen, sondern schon davor. Je früher er Ihnen eine unabwendbare Verzögerung mitteilt, desto besser können Sie darauf reagieren. Zertifizierte Firmen sind sogar verpflichtet, dem Kunden einen Zwischenbescheid zu geben, wenn es zu einer Verzögerung kommt. Das kann der Kunde auch einfordern oder in seinen Einkaufskonditionen vermerken. Der Zwischenbescheid ist eine Minimal-Forderung und ein Bestandteil der Partnerschaft zwischen Lieferanten und Handwerk.

Reagieren können Sie z. B. in folgender Form: Sehr geehrter Herr xy, den Lieferverzug haben wir mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Da dies zum wiederholten Mal vorkommt, beeinträchtigt es unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir können den neuen Termin nicht akzeptieren, weil auch wir Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden haben. Bitte informieren Sie uns bis zum …, welche Maßnahmen Sie treffen, um den Termin zu verkürzen.

Ungenaue Angaben des über den neuen Termin (»so früh wie möglich«, »baldmöglichst«) sollten Sie nicht akzeptieren. Der Lieferant erwartet auch die pünktliche Zahlung seiner Rechnung und würde ein »baldmöglichst« des Schuldners nicht akzeptieren. Die üblichen Ausreden, es liege an der Spedition oder dem Vorlieferanten, werden nicht angenommen, es sei denn es ist in den AGB so definiert. Ein absolutes »No Go« ist übrigens, wenn der neue Liefertermin wieder nicht eingehalten wird. Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:

1. Reklamieren Sie schriftlich und telefonisch, doppelt genäht hält besser

2. Bei neuen Terminen Schriftlichkeit fordern

3. Leistungen mit anderen Lieferanten vergleichen

4. Bei finanziellen Schäden Schadensersatz beanspruchen

5. Bei wiederholten Vorfällen an die Management-Ebene des Lieferanten wenden

Auch wenn der Lieferverzug im Einzelfall kein Drama ist, sollte die Terminüberschreitung nicht stillschweigend hingenommen werden. Wenn in der Auftragsbestätigung des Lieferanten der genannte Liefertermin überschritten wird, kann auch dann reklamiert werden, wenn dadurch kein aktueller Nachteil entsteht. Wird in der Auftragsbestätigung der gewünschte Termin aus der Bestellung geändert, ist sofort Einspruch zu erheben, der Auftrag ist juristisch nicht zustande gekommen. Bei Schadensersatzforderungen ist der Nachweis wichtig, aber auch ohne Nachweis kann man dem Lieferanten die möglichen Konsequenzen, z.B. Vertrauensverlust, mitteilen.

Mit einer Beschwerde gibt man seinem Lieferanten die Chance, sich zu verbessern.

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