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Einzeln währt am längsten …

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Einzeln währt am längsten …

Mit der Imprägnierung sollen Fenster u.a. vor Fäulnis geschützt werden. Das Problem ist nur: Das übliche Tauchen oder Fluten der Rahmen bringt an die relevanten Stellen keinen Wirkstoff. Deshalb ist es nach der neu gefassten DIN 68800 nur noch bedingt zulässig.

Mit der Neufassung der DIN 68800 (2011/2012) wird anerkannt, dass die Gefährdung eines Holzfensters durch Fäulnis maßgeblich von der Einbausituation abhängt. Die Norm sieht deshalb vor, dass Fenster, die stärker als üblich beansprucht werden oder an die höhere Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit gestellt werden, aus dauerhafteren Holzarten hergestellt werden müssen. Alternativ müssen sie am Einzelteil, also am noch nicht zusammengebauten Fenster, chemisch geschützt werden. Der bislang übliche vorbeugende Schutz gegen Fäulnis durch Tauchen oder Fluten am verklebten Fensterrahmen gehört damit der Vergangenheit an.

Ausgangslage
In der alten DIN 68 800 aus dem Jahr 1990 wurde für alle Holzfenster ein vorbeugender chemischer Schutz verlangt, es sei denn, es wurden Hölzer mit einer natürlichen Dauerhaftigkeit von 2 (z.B. Eiche) verwendet. In den 21 Jahren der Gültigkeit der alten DIN 68800 haben sich die gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen jedoch erheblich verändert.
Vor der Überarbeitung der Norm war in einer Studie an über 2000 Fenstern abgeschätzt worden, dass etwa 0,5 % aller normal beanspruchten Fenster aus Kiefer oder Fichte nach zehn Jahren durch Fäulnis versagen, während dieser Anteil bei den hoch beanspruchten Fenstern bis zu 10 % beträgt. Ein Zusammenhang des chemischen Holzschutzes mit dem Vorkommen von Fäulnis wurde nicht beobachtet – die meisten untersuchten Fenster, ob mit oder ohne Fäulnis, enthielten so wenig gegen Fäulnis wirksame Holzschutzmittelwirkstoffe, dass eine Wirksamkeit ausgeschlossen werden konnte.
Fäulnis wird fast ausschließlich an Eckverbindungen und Pfostenanschlüssen beobachtet. Der vorbeugende chemische Holzschutz wird in den meisten Betrieben aber am verklebten Rahmen durch Fluten oder Tauchen aufgebracht. In die kritischen Eckverbindungen und Pfostenanschlüsse gelangt dabei kein Wirkstoff.
Die neue DIN 68800
Die neue DIN 68 800 – Holzschutz gliedert sich in vier Teile. Für Holzfenster sind Teil 1: »Grundlagen« (2011) und Teil 3: »Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln« (2012) von Belang.
In Anhang E des Teil 1 der DIN 68800 wird aufgezeigt, dass eine pauschale Forderung nach einem vorbeugenden chemischen Holzschutz nicht mehr zeitgemäß ist. Es ist vielmehr im Einzelfall abzuwägen, ob ein chemischer Holzschutz sinnvoll ist. In der Tabelle E.1 wird eine Mindestdauerhaftigkeit des verwendeten Holzes anhand der Kriterien der Witterungsbeanspruchung, der erwarteten Gebrauchsdauer und eines normalen bzw. besonderen Schutzniveaus dargestellt. Das Schutzniveau beschreibt die Verbrauchererwartung an den Holzschutz. Wenn Bauteile z. B. besonders schwierig zu warten oder auszutauschen sind, kann ein erhöhtes Schutzniveau sinnvoll sein.
Normal beanspruchte Holzfenster können gemäß der Tabelle aus Splintholz ohne vorbeugenden chemischen Schutz gegen Fäulnis gefertigt werden, wenn eine Lebensdauer von 30 Jahren als ausreichend angesehen wird. Bei starker Witterungsbeanspruchung oder besonderem Schutzniveau sind dagegen dauerhaftere Holzarten oder ein vorbeugender chemischer Schutz notwendig.
Als stark beansprucht gelten dabei Fenster der West- und Südseiten mit folgenden Kriterien: z. B. Einbau fassadenbündig, Gebäude freistehend oder in Berglage, Meeresnähe oder höher als drittes Stockwerk. Für stark beanspruchte Fenster werden Kernhölzer mit einer natürlichen Dauerhaftigkeit von 3–4, also z. B. Lärche, Douglasie und Kiefer als ausreichend angesehen. Voraussetzung für die Einstufungen ist jeweils eine dauerhaft intakte Beschichtung.
Im Anhang C der DIN 68800-3 finden sich wichtige Hinweise zur Durchführung vorbeugender Holzschutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln für Holzfenster. Für die Praxis besonders relevant ist folgender Absatz: »Um bei der Anwendung vorbeugend wirksamer Holzschutzmittel im Nichtdruckverfahren (z. B. […] Tauchverfahren) einen wirksamen Schutz gegen Holz zerstörende Pilze im Bereich von Eckverbindungen zu erreichen, sollten die Bauteile vor dem Zusammenfügen einzeln imprägniert werden, ohne dass dadurch die geforderte Qualität der Verklebung […] beeinträchtigt wird.«
Der Begriff »sollte« bedeutet normungstechnisch eine sehr starke Aufforderung. Damit ist die Imprägnierung gegen holzzerstörende Pilze am fertig verklebten Rahmen fast ausgeschlossen. Die Behandlung gegen Bläuepilze kann dagegen nach wie vor am fertigen Rahmen durchgeführt werden.
Einwände aus der Praxis
Die wesentlichen Einwände von Fensterbaubetrieben gegen die Neufassung der DIN 68800 sind:
• Eine Differenzierung von Fenstern hinsichtlich der Dauerhaftigkeit ist unrealistisch. In vielen Fällen weiß der Herstellerbetrieb ja noch nicht einmal, wo die bestellten Fenster eingesetzt werden.
• Die geforderte Imprägnierung am Einzelteil ist in vielen Betrieben nicht umsetzbar und auch nicht notwendig. Außerdem lässt das Merkblatt HO.11 des VFF ausdrücklich alle Arten der Holzschutzbehandlung zu, auch die Imprägnierung am bereits verklebten Rahmen.
… und die Gegenargumente
Als Fensterbauer hat man sich daran gewöhnt, dass sich Fenster hinsichtlich der Eigenschaften Schall, Wärme, Einbruch etc. unterscheiden und auch so deklariert werden. Die DIN 68800 fordert letztlich nichts anderes für den Holzschutz. Wer also weiterhin z. B. Fenster aus Kiefer mit hohem Splintholzanteil ohne wirksamen Holzschutz (= Imprägnierung am Einzelteil) vertreiben will, kann das tun – aber sie müssen dann so deklariert sein, dass sie nur für normale Einbausituationen geeignet sind und nur ein normales Schutzniveau aufweisen. Fenster aus z.B. Lärchenkernholz können dagegen als geeignet auch für extreme Witterungsbeanspruchung beworben werden.
Für manche Betriebe ist es von ihrer Ausstattung her aber fast nicht möglich, am Einzelteil zu imprägnieren. Und hat sich die bisherige Vorgehensweise nicht auch bewährt? Das Minimierungsgebot für Holzschutzmittel fordert jedoch, dass nur dort Biozide eingesetzt werden, wo sie notwendig und wirksam sind. Da Fäulnis fast ausnahmslos von Ecken und Pfosten ausgeht, ist eine Behandlung, die diese Zonen gar nicht erreicht, annähernd wirkungslos und damit vor dem Hintergrund der Biozidgesetzgebung nicht zulässig. Der VFF verkennt in seiner Einschätzung im Merkblatt HO.11, dass es keinen Beleg für die Wirksamkeit einer Holzschutzbehandlung am Rahmen gibt.
Die Neufassung der DIN 68800 wird dazu führen, dass Holzfenster besser an die unterschiedlichen Einbausituationen angepasst sind und dass der Schutz gegen Fäulnis auch die Eckverbindungen umfasst. Das ist ein großer Schritt in Richtung dauerhafte Holzfenster der Zukunft.
»Es gibt keinen Beleg für die Wirksamkeit einer Holzschutzbehandlung am verleimten Rahmen.« Dr. Dirk Lukowsky
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