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Rechts-Tipp Früher in Rente?

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Rechts-Tipp Früher in Rente?

Ab 2013 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Grund für Arbeitnehmer und Personalplaner, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Möglichkeiten für Arbeitnehmer, bereits vor Erreichen des Rentenalters in Rente zu gehen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Daher ist es für die Betriebsinhaber wichtig, sich darauf einzustellen.

Es ist noch eine Zeit lang hin. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, dass ab 2013 das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Trotzdem gibt es gute Gründe, das Thema bereits heute in der Personalplanung auf die Tagesordnung zu setzen. Denn die Option bereits vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters aus dem Beruf auszusteigen, wollen sich viele Arbeitnehmer nicht nehmen lassen.
Bereits heute gibt es für die Beschäftigten dafür eine Reihe von Modellen. Eine Möglichkeit besteht etwa darin, dass dafür auf die Rentenbezüge ein entsprechender Abschlag vorgenommen wird. Für die Höhe dieses Abschlags kann als Faustformel ein Betrag von 0,3 Prozent von der Rente pro Monat gerechnet werden, in dem sie früher in Anspruch genommen wird. Den genauen Betrag kann sich ein Arbeitnehmer ab dem 54. Lebensjahr von der Rentenversicherung berechnen lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit, diesen Abschlag durch zusätzliche Beiträge auszugleichen.
Ein weiteres Modell ist die Altersteilzeit. Dieses Modell wird derzeit häufig in Anspruch genommen, da die Altersteilzeit von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Ab 2010 wird sich das jedoch ändern, da die Bundesagentur dann keine neuen Verträge mehr fördern wird. Interessant könnte vor diesem Hintergrund dann die sogenannte Teilrente sein. Bei diesem Modell verzichtet der Arbeitnehmer, der bereits früher in Rente geht, auf einen Teil seiner Rentenbezüge. Allerdings darf er dann noch einen Teilzeitjob annehmen und sich zusätzlich Geld verdienen. Dies ist auch bei seinem früheren Arbeitgeber möglich. Da für diesen Verdienst wiederum Beiträge an die Renten- versicherung abgeführt werden, erhöht sich dann die Rente noch einmal, wenn er das Rentenalter erreicht hat.
Für den Arbeitgeber ist es wichtig, sich rechtzeitig mit seinen Beschäftigten zusammenzusetzen und sie nach ihrer persönlichen Lebensplanung zu fragen. Insbesondere sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten oder Modelle für eine Teilzeitbeschäftigung bestehen, bzw. mögliche Abschläge auf die Rente ausgeglichen werden können, damit eine für beide Seiten optimale Lösung gefunden werden kann.
Kai Sonntag
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