Allgemein
Nachweis von Stundenlohnarbeiten
Bei umfangreichen Stundenlohnarbeiten ist in der Regel die Vorlage von Stundenlohnzetteln und eventuell deren Erläuterung erforderlich. Hat der Auftragnehmer keine Stundenlohnzettel angefertigt, muss er vor Gericht alle notwendigen Angaben machen, die den Vergütungsanspruch rechtfertigen. Dazu gehören der genaue Zeitpunkt und Zeitraum der verrichteten Arbeiten, die Anzahl der geleisteten Stunden, die Namen der Mitarbeiter und deren Vergütungssatz, die genaue Bezeichnung der Baustelle, des konkreten Gebäudes und Stockwerks sowie der Räume.
Außerdem ist eine detaillierte Bezeichnung der Leistung erforderlich. Es genügt also nicht, sich zum Nachweis der erbrachten Stunden allein auf das Zeugnis der Mitarbeiter zu berufen. (OLG Hamm, 8.2.2005 – 24 W 20/0)
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