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Leserbrief »Grenzt an ein Berufsverbot«

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Leserbrief »Grenzt an ein Berufsverbot«

dds-Leser Josef Fenninger zum Beitrag »Staub sollen sie fressen!« in dds 10/07, Seite 78

Im o. g. Beitrag lese ich eine Aussage von Hansjörg Felder, die mich ärgert: »Wir … empfehlen dem Ministerium, diesen Wert (2 mg/m³ Luft) … vorzugeben.« Im Jahr 2007 Kreissägen, Hobelmaschinen oder Tischfräsen zu bauen, die den Grenzwert von 2 mg Staub pro m³ Luft einhalten, ist sicher keine große Kunst mehr. Das Problem für die Schreiner liegt doch an anderer Stelle. An vorderster Front steht der Handarbeitsplatz, an dem Schleifarbeiten ausgeführt werden. Hier ist der niedrigere Grenzwert kaum einzuhalten. Vor allem, wenn man seine Mitarbeiter vor Zugluft schützen will, die an den abgesaugten Arbeitstischen oft entsteht.

In der TRGS 553 lese ich auch, dass z. B. an Tischbandsägen und Kopierfräsen der Wert von 2 mg/m³ technisch nicht eingehalten werden kann. Wie sieht es hier mit Lösungen aus?
In einem großen Pilotprojekt hat die Holz-BG Mitte der neunziger Jahre glücklicherweise maßgeblich an der Festlegung der Grenzwerte in der TRGS 553 mitgewirkt. Sonst hätten wir diesen unsinnigen Grenzwert schon damals aufgezwungen bekommen. Ich war mit meinem Betrieb daran beteiligt und habe viel Geld ausgegeben, um die geforderten Grenzwerte einzuhalten.
Dass der Gesetzgeber jetzt wieder einen Grenzwert einführen will, der nach Stand der Technik in manchen Bereichen einer Schreinerei/Tischlerei gar nicht einzuhalten ist, grenzt an ein Berufsverbot.
Für den Schutz der Mitarbeiter ist der derzeit geltende, zweigeteilte Grenzwert ausreichend. 2 mg/m³ dort, wo es technisch möglich ist. Wo das nicht geht, gelten 5 mg/m³. Josef Fenninger, 83379 Weibhausen
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