1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

in kürze

Allgemein
in kürze

Überstunden Überstunden sind nur anzuerkennen, wenn sie der Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sind. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013 – Aktenzeichen 5 AZR 122/12).

Minijob Minijobber haben Urlaubsanspruch. Wird im Arbeitsvertrag ein Verzicht hierauf vereinbart, so ist dieser nicht zulässig (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.08.2015 – Aktenzeichen 4 Sa 52/15).
Freistellung Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto können während einer Freistellung des Arbeitnehmers nach seiner Kündigung verrechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase erkrankt. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 – Aktenzeichen 5 Sa 342/15).
Mitarbeitergespräch Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zum Personalgespräch geladen, muss er an diesem nicht teilnehmen, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist. Das gilt auch dann, wenn er grundsätzlich in der Lage wäre, am Gespräch teilzunehmen. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 – Aktenzeichen 7 Sa 592/14).
Haftung Der Arbeitgeber haftet für Gegenstände, die der Arbeitnehmer üblicherweise mit zur Arbeit bringt (Bekleidung, Handy, Geldbeutel usw.). Können diese nicht am Arbeitsplatz bzw. im direkten Umfeld davon aufbewahrt werden, müssen sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten (z. B. Spinde) gestellt werden. Für darüber hinaus mitgebrachte Gegenstände haftet der Arbeitgeber hingegen nicht (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21.01.2016 – Aktenzeichen 18 Sa 1409/15).
Urlaub Beginnt ein Mitarbeiter seine Tätigkeit am 01.07. hat er nur Anspruch auf den anteiligen Urlaubsanspruch, da das Bundesurlaubsgesetz den vollen Anspruch erst „nach sechsmonatigem Bestehen“ des Arbeitsverhältnisses vorsieht. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015, Aktenzeichen 9 AZR 179/15).
Steuertipp Zahlt ein Kunde mit Kreditkarte, sind die Kreditkartengebühren Betriebsausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können. Hier fällt aber keine Umsatzsteuer an.
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »