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Hier gibt´s Geld

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Hier gibt´s Geld

Für die Finanzierung von Wohnungsanpassungen lassen sich Fördergelder beantragen. dds-Autorin Susanne Tyll nennt mögliche Finanzierungsarten und Kostenträger.

Öffentliche Mittel für Wohnungsanpassungen können grundsätzlich Menschen ab 60 Jahre und Menschen mit Behinderung, meist ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 sowie pflegebedürftige oder verunfallte Menschen in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Jede Maßnahme in Mietwohnungen muss vorab durch den Eigentümer genehmigt werden (Regelungen im BGB Art. 554, Abs.1).

  • Sozialamt Voraussetzungen: Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit Leistungen: Eingliederungshilfe, hier: Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung; Hilfe zur Pflege, hier: Hilfsmittel, Maßnahmen der Wohnungsanpassung; außerdem: Blindenhilfe, Altenhilfe
  • Pflegekassen
Voraussetzungen: anerkannte Pflegestufe
Ziele: Ermöglichung bzw. Erleichterung häuslicher Pflege, Wiederherstellung möglichst selbstständiger Lebensführung
Leistungen: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen. Die Maßnahme muss sämtliche notwendigen Anpassungsmaßnahmen enthalten; bei Veränderung der Pflegesituation kann erneut eine Maßnahme beantragt werden. Weitere Leistungen Pflegehilfsmittel.
Tipps: Hilfreich ist die über den IKK-Bundesverband (www.ikk.de) kostenlos zu beziehende Arbeitshilfe »Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 SGB XI«.
Informationen über Pflegehilfsmittel gibt es bei den Pflegekassen (Hilfsmittelverzeichnis).
Versorgungsamt für Kriegsopferfürsorge und Schwerbehinderte
Voraussetzungen: Schädigung durch Kriegseinwirkung, einkommensabhängig
Leistungen: Hilfsmittel um Schädigungsfolgen zu bewältigen, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe, Wohnungshilfe (vorrangig Beratung)
Krankenkassen
Voraussetzung: Ratsuchender ist versichert, bei ärztlicher Verordnung
Leistungen: Krankenbehandlung Abs. (1 ) 3, Heil- und Hilfsmittel § 27 SGB V zur Sicherung der Behandlung bzw. Ausgleich einer Behinderung
Tipp: Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse einsehen
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Voraussetzungen: Versicherung; Arbeitsunfall, Berufskrankheit
Leistungen: Hilfsmittel, Wohnungshilfe
Gesetzliche Rentenversicherung
Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Leistungen: Hilfsmittel, berufsfördernde Leistungen
Ziel bei erheblicher Gefährdung: Abwenden der Minderung der Erwerbsfähigkeit
Ziel bei geminderter Erwerbstätigkeit: Verbesserung
Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Beratung: Servicestelle für Rehabilitation nach SGB IX
Voraussetzungen: Funktionsbeeinträchtigung für mehr als 6 Monate; ein vom für das Lebensalter Typischen abweichender körperlicher, geistiger, seelischer Zustand
Leistungen: Hilfsmittel, technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Kosten für Ausbau der Wohnung (nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz); Abwicklung über Rentenversicherungsträger
Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung
Voraussetzungen: schwerbehindert (GdB 50 oder mehr) und sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz, Einkommensgrenzen
Leistungen: Zuschüsse oder Darlehen für Anpassung, Anschaffung oder Umzug in behindertengerechten Wohnraum
Wohnungsbau- und Modernisierungsförderung
Voraussetzungen: landesspezifische Regelungen – Auskunft über die Landesbauministerien oder die örtlichen Wohnungsämter; in NRW Föderung von barrierearmem Umbau für Eigentümer. Ähnliches ist ab 2009 für den Bund geplant.
Eigentümer/Vermieter
Eigentümer bzw. Vermieter beteiligen sich nur, wenn sie von der Steigerung des Wohnwertes überzeugt sind (Wohnberatung)
KfW-Mittel
Voraussetzung: Antrag über die Hausbank
Leistungen: günstige Darlehen für alters- und behindertengerechten Umbau
Kommunale Sondermittel
Manche Kommunen und Kreise verfügen über kommunale Sondermittel.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Kreis oder die Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe. (Adressen unter: www.wohnberatungsstellen.de, www.wohnberatungsstellen.de).
Susanne Tyll

Kompakt Kontakt zur Autorin
Susanne Tyll ist als Diplom-Pädagogin und Politologin, Mediatorin und DCM (Dementia Care Mapping) Basic Userin seit 1999 selbstständig tätig für Einrichtungen und Projekte der Altenarbeit und Wohnberatung. www.susannetyll.de
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