Allgemein
CE-Kennzeichnung von Vorhangfassaden
Bei der Fachveranstaltung Normung und Technik des VFF (2. November 2005 in Fulda) informierten sich 34 Teilnehmer und ihre Unternehmen über die CE-Kennzeichnung von Vorhangfassaden. Ab dem 1. Dezember 2005 dürfen in Europa nur noch Vorhangfassaden mit dem CE-Zeichen in den Handel gebracht werden. Mit diesem Kennzeichen erklärt der Hersteller, wie sein Produkt die in dieser Norm geforderten bauaufsichtlichen Merkmale erfüllt. Als technischer Reisepass für Produkte im In- und Ausland ermöglicht das CE-Zeichen einen ungehinderten Handel in Europa. Die Teilnehmer erfuhren außerdem, was Fenster- und Fassadenhersteller bei der werkseigenen Produktionskontrolle beachten müssen und wie die Anforderungen mit dem neuen RAL-Gütezeichen leicht zu erfüllen sind.
Teilen: