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Wie viel frisst die Werkstatt?

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Wie viel frisst die Werkstatt?

Wie viel Energie frisst das Werkstattgebäude? Wer eine Gewerbeimmobilie baut, kauft oder mietet, möchte das möglichst genau wissen. Seit Juli 2009 besteht auch bei Geschäften mit Nichtwohnbauten ein Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises.

Seit Juli 2009 gibt es den Energieausweis nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude, wie Bürobauten, Fabrikhallen oder Läden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Diese Verordnung setzt die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Der Energieausweis dokumentiert den normierten Energieverbrauch eines Gebäudes, um dessen energetische Leistungsfähigkeit besser vergleichen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude durch einen Tischler oder einen Kfz-Betrieb genutzt wird. Der Einfluss des Nutzers auf den Energieverbrauch soll keine Rolle spielen.

Der Energieausweis ist Kauf-, Miet- oder Leasinginteressenten vorzulegen. Für alle Nichtwohngebäude im Bestand besteht dabei eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis. Dieser basiert auf dem vom jeweiligen Versorger ausgewiesenen Wärmeenergie- und Stromverbrauch der letzten drei Jahre. Eigene technische Abschätzungen sind nicht gestattet. Die Wärmeverbrauchswerte sind witterungsbereinigt mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes, um das Gebäude auf die Durchschnittsbedingungen abzugleichen. Beim Stromverbrauch gibt es keine Korrektur. Da es in der in der Regel keine separaten Verbrauchszähler für die Maschinen, Heizung oder Beleuchtung gibt, geht der gesamte Stromverbrauch in die Gebäudebewertung mit ein. Diese Verbrauchswerte sind auf die Nettogrundfläche nach DIN 277 zu beziehen und als Kennwert in kWh/m² in den Energieausweis einzutragen. Zum Vergleich muss der Energiepass den anzunehmenden Verbrauch eines Neubaus der entsprechenden Gebäudekategorie benennen.
Die Bewertung des Gebäudes durch die vergangenen Verbrauchswerte wird sehr stark durch den Nutzer beeinflusst. Die fehlenden Möglichkeiten der Differenzierung im Stromverbrauch führen zudem zu wenig aussagefähigen Kennwerten.
Der Bedarfsausweis. Neben der Bewertung durch den Verbrauch gibt es deshalb auch die Möglichkeit der Berechnung des Gebäudebedarfs auf der Basis der DIN V 18599. Wenn ein Gebäude umgebaut oder neugeplant ist, kann es nur nach dem zukünftigen Bedarf hin bewertet werden. Dabei wird nicht nur der zu erwartende Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung ermittelt, sondern auch separat der Energiebedarf für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
Durch die Vorgaben der DIN-Norm lassen sich auch komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und Anlagentechniken abbilden. Dabei geht es aber nur um die Anlagentechnik zur Gebäudebeheizung. Oberflächen- oder Maschinenabsauganlagen werden nicht berücksichtigt – auch wenn sie einen erheblichen Einfluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch haben. Sie stehen aber für den spezifischen Nutzer – und nicht für das Gebäude an sich.
Die Bedarfsberechnung ermittelt zunächst entsprechend den Normvorgaben die Nutzenergie für die genannten Bereiche. Im nächsten Schritt werden die gebäudeinternen Verluste der Wärmeverteilung und die der Wärmeerzeugung berücksichtigt, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln. Je nachdem mit welchen Energieträgern die Energie erzeugt wird, ergeben sich daraus unterschiedliche Primärenergiefaktoren. Für Strom muss beispielsweise der Faktor 2,6 angesetzt werden, für Holz hingegen nur 0,1. Der so ermittelte Primärenergieverbrauch des bestehenden oder geplanten Gebäudes wird nun mit dem eines sogenannten Referenzgebäudes verglichen. Dieses Referenzgebäude entspricht geometrisch komplett dem Ursprungsgebäude. Für dessen entsprechenden Energieverbrauch werden aber standardisierte Vorgaben angenommen. Insgesamt muss nun der Energieverbrauch des eigenen Gebäudes geringer sein als der des Referenzgebäudes.
Dabei werden seit Oktober 2009 die um etwa 30 Prozent verschärften Vorgaben der EnEV 2009 herangezogen. Das gesamte Verfahren mutet reichlich kompliziert an, hat aber den Vorteil, dass der Planer vergleichsweise viel Spielraum hat, wie er das Gebäude im Einzelnen baulich und technisch konzipiert. Diese Energieverbrauchsdaten und der entsprechende Grenzwert des Referenzgebäudes werden nun, wie beim Verbrauchsausweis auf die Nettogrundfläche des Gebäudes bezogen, im Energiepass angegeben.
Erneuerbare Energie im Neubau
Bei der Planung oder dem Umbau von Gebäuden ist nicht nur die EnEV zu berücksichtigen, sondern auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es fordert für die Heizung im Neubau den Einsatz erneuerbarer Energieträger im wesentlichen Anteil. Der Mindestanteil variiert mit der Art des eingesetzten Energieträgers. Für solarthermische Anlagen wird ein Mindestwert von 15 Prozent, von Holzfeuerungsanlagen müssen mindestens 50 Prozent zur gesamten Wärmeenergie beigestellt werden. Hier können nun die Tischler mit ihrem Restholz punkten. Wer nicht mit erneuerbaren Energieträgern glänzen kann, hat noch die Möglichkeit, die Anforderungen der EnEV um wenigstens 15 Prozent zu unterschreiten – damit kompensiert er die Anforderungen aus dem EEWärmeG.
Energieausweise darf nur derjenige ausstellen, der einen speziellen Schulungsnachweis erbracht hat. Dies können Architekten oder Ingenieurbüros sein. Die Energieausweise können sinnvoll in der Planung des Gebäudes eingesetzt werden, um frühzeitig energetische Schwachstellen zu vermeiden, die ansonsten zu erheblichen Folgekosten führen können. Helmut Haybach

Hintergrund Geförderte Energieeffizienz
Für die Beratung zur Energie- und Ressourcenoptimierung gibt es öffentliche Fördermittel.
Die Ausstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude kann sinnvoll kombiniert werden mit einer Beratung zur Energie- und Ressourcenoptimierung. Schließlich liegen in diesem Bereich bei vielen Handwerksbetrieben noch erhebliche Einsparpotenziale brach, bei deren Ausschöpfung sich die Produktionskosten spürbar senken lassen. Eine solche unabhängige Beratung wird von der KfW-Bank gefördert: Möglich ist ein Zuschuss in Höhe von 60 bis 80 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist die Zulassung des Beraters durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Als Spezialist hierfür hat sich in der Holzwirtschaft die Technologiezentrum Holzwirtschaft GmbH (TZH) etabliert. Darüber hinaus kann die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm unterstützt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die eine Einsparung von mindestens 15 bis 20 Prozent erzielen. Die hierfür nötigen Investitionen bis maximal 10 Millionen Euro werden bis zu 100 Prozent mitfinanziert. Helmut Haybach

Energieausweis vom TZH
Dipl.-Ing. Helmut Haybach ist Berater am Technologiezentrum Holzwirtschaft (TZH) mit Sitz in Lemgo und Dortmund, haybach@tzholz.de. Der Energieausweis gehört neben der Technik- und Energieberatung zum Portfolio des TZH. Technologiezentrum Holzwirtschaft GmbH, 44137 Dortmund, Tel. (0231) 912010-26, Fax: -50, www.tzholz.de
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