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Wege zum CE-Zeichen

Technik
Wege zum CE-Zeichen

Ab dem 1. Februar 2009 dürfen alle Betriebe nur noch Fenster und Außentüren in den europäischen Warenverkehr bringen, wenn diese ein CE-Zeichen tragen. Dittmar Siebert von der Holzfachschule Bad Wildungen beschreibt, was für die Kennzeichnung zu tun ist.

Die CE-Kennzeichnung wird nicht vergeben, sondern eigenverantwortlich vom Hersteller angebracht. Er gibt für sein Produkt eine Erklärung ab, die mit nachprüfbaren Dokumenten die Erfüllung der Mindestanforderungen der harmonisierten EU-Richtlinien bestätigt. Sie bescheinigt die Gebrauchstauglichkeit und die Eignung für den freien europäischen Warenverkehr.

Definierte Eigenschaften
Maßgebend ist die harmonisierte europäische Produktnorm mit Leistungseigenschaften: EN 14351–1 Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit nach dem Konformitätsverfahren 3. Sie definiert materialunabhängig viele Leistungseigenschaften und verweist auf viele weitere Berechnungs-, Klassifizierungs- und Prüfnormen.
Ersttypprüfung – Initial Typ Test (ITT). Bei der Ersttypprüfung geht es um die Ermittlung und den Nachweis von Leistungseigenschaften durch Prüfungen, Berechnungen, Übertragung von vorhandenen Werten eines zugelassenen (notifizierten) Prüfinstituts. Der Fensterbauer definiert seine Fenstersysteme, bildet Produktfamilien, macht Systembeschreibungen, fertigt repräsentative Prüfkörper an und lässt diese bezüglich bestimmter Eigenschaften bei einer zugelassenen Stelle prüfen.
Man unterscheidet Leistungseigenschaften, zu welchen in jedem Fall Angaben gemacht werden müssen, sogenannte mandatierte Eigenschaften und zusätzliche, nicht mandatierte Eigenschaften, die im Bedarfsfall ausgewiesen werden können. Die mandatierten (nachzuweisenden) Eigenschaften für Fenster und Außentüren sind:
  • Luftduchlässigkeit
  • Widerstand gegen Windlast
  • Schlagregendichtheit
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz (U-Wert)
  • Strahlungseigenschaften: Verglasung (g-Wert)
  • Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen
  • Gefährliche Substanzen
  • Stoßfestigkeit (verglaste Außentüren)
  • Höhe und Breite
  • Bedienkräfte
Nicht mandatierte (nach Bedarf nachweisbare) Eigenschaften können beispielsweise Einbruchhemmung oder die mechanische Festigkeit sein.
Keine Einheitslösung
Der Tischler und Schreiner beauftragt ein Prüfinstitut, und zwar alleine oder mit Partnern. Alternativ kann er geprüfte Konstruktionen in Lizenz fertigen.
Individualmodell. Wer ein Prüfinstitut beauftragt, kann ein Fenster mit Alleinstellungsmerkmal vermarkten.
Partnermodell. Es besteht auch die Möglichkeit einer gutachterlichen Übernahme vorhandener Werte (Shared ITT) durch eine notifizierte Prüfstelle. Hier greift man auf vorhandene Daten, Werte, Prüfergebnisse bezüglich der Leistungseigenschaften zurück. Man nennt dies auch Partnermodell, weil meistens ein Hersteller die ITT-Ergebnisse von einem anderen Hersteller durch partnerschaftliche vertragliche Bindung erhält.
Systemhausmodell. Als weitere Möglichkeit gibt es die Systemhausprüfung (Cascading ITT). Ein Systemhaus definiert Fenstersysteme und lässt diese prüfen. Sofern keine großen Abweichungen bestehen, können Fensterhersteller über einen Lizensvertrag die Rechte nutzen. Beispiele hierfür sind z. B. »Fenster Marke Tischler – Fenster Marke Schreiner«, Fachverband HKH und Lizenzmodelle freier Anbieter wie beispielsweise die VBH Holding AG.
Dokumentation der Fertigung
Die werkseigene Produktionskontrolle soll gewährleisten, dass die gefertigten Produkte mit der Norm und den ermittelten Leistungseigenschaften übereinstimmen. Die WPK kann vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Betriebe mit Qualitätsmanagementsystemen (DIN EN ISO 9001, RAL-Güte- und Prüfbedingungen) erfüllen bereits die Anforderungen der WPK.
Bei der WPK finden schriftlich zu fixierende Kontrollen vor, während und nach der Produktion statt. Der Produzent dokumentiert nachvollziehbar für Außenstehende seinen Herstellungsprozess. Zuerst wird eine Istanalyse der Produktionsabläufe und der Betriebsausstattung erstellt. Alle Mess- und Prüfmittel werden dabei aufgelistet. Ein WPK-Handbuch wird angelegt, ein WPK-Beauftragter wird ausgewählt. Der Betrieb wird in Zuständigkeitsbereiche mit Verantwortlichen aufgeteilt. Diese bekommen festgelegte Aufgaben in Bezug auf die WPK und die damit einhergehende Dokumentation mit dem WPK-Handbuch. Notwendig ist nach Einführung der WPK ein Audit. Es untersucht und bewertet die Prozessabläufe im Unternehmen hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien. Dies kann vom WPK-Beauftragten erfolgen. Sinnvoll ist hier allerdings eine Hilfe von außen durch externe Fachleute (Fachverbände, iBAT, Holzfachschule, PFB).
Regelmäßige Audits
Falls nach dieser Überprüfung Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, sollte ein Wiederholungs-Audit erfolgen. Veränderungen müssen im Handbuch dokumentiert werden. Alle Unterlagen, Fehlersammellisten und Protokolle mit dem WPK-Handbuch müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Jährlich sollte ein Wiederholungs-Audit am besten mit externer Hilfe erfolgen.
Die CE-Kennzeichnung. Wenn alle schriflichen Nachweise und Dokumente vorliegen, kann der Betrieb die CE-Kennzeichnung seiner Produkte vornehmen. Es gibt verschiedene Mustervorlagen. Die Kennzeichnung kann auf dem Produkt selbst, dem Lieferschein, einem Begleitpapier oder der Gebrauchs- und Wartungsanweisung erfolgen.
Zusätzlich ist der Hersteller verpflichtet, eine gesonderte Konformitätserklärung für jedes Produkt zu erstellen. Außerdem muss noch eine Montage-Gebrauchs-Wartungsanleitung erstellt werden. Dipl.-Ing (FH) Dittmar Siebert

Service
Wo gibt es Hilfe?
Formulare gibt es im Musterhandbuch für WPK des Ibat (www.ibat-hannover.de), Informationen und Beratung bei den Tischlerverbänden (www.ibat-hannover.de), IFT (www.ibat-hannover.de), RAL Gütegemeinschaft (www.ibat-hannover.de), VBH (www.ibat-hannover.de), PFB Außenstelle Bad Wildungen (www.ibat-hannover.de) sowie Holzfachschule Bad Wildungen (www.ibat-hannover.de)

Service Kontakt zum Autoren
Dipl.-Ing. Dittmar Siebert ist Technologietransfer-Berater an der Holzfachschule Bad Wildungen, Kontakt: siebert@holzfachschule.de , www.holzfachschule.de
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