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Vest-Wood: keine querfurnierten Zargen

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Vest-Wood: keine querfurnierten Zargen

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 29. März 2007, der von der Kleinen Türenmanufaktur (KTM) beantragten einstweiligen Verfügung gegen die Firma Vest-Wood stattgegeben. Damit ist es der Firma Vest-Wood untersagt, querfurnierte Zargen herzustellen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Mehrere Firmen hatten im Januar auf der Bau in München querfurnierte Zargen gezeigt, darunter auch Vest-Wood, die von KTM geschützte Designmerkmale (Geschmacksmusterschutzrechte) aufwiesen.

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