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Treppen Europäische Zulassung für Tischler-Faltwerktreppen

Technik
Treppen Europäische Zulassung für Tischler-Faltwerktreppen

Treppen Europäische Zulassung für Tischler-Faltwerktreppen
Trendy aber ohne Nachweis nicht erlaubt: Faltwerktreppen Foto: Kunze
Faltwerktreppen brauchen eine europäische Zulassung. TSH und DHTI bieten hierfür ein Lösung.

Faltwerktreppen unterliegen den allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen. Sie lassen sich nicht im Rahmen der DIN-Vorschriften bemessen und erfordern die europäische technische Zulassung ETA. Die Faltwerktreppe gilt nicht als »handwerklich gefertigte Treppe« und benötigt einen statischen Nachweis. Da die Werkstoffe und die Verbindungsmittel nicht genormt sind, muss deren Tragfähigkeit durch Bauteilversuche nachgewiesen und im Zulassungsverfahren geregelt werden. In Zusammenarbeit mit der TSH GmbH und unter der Federführung des DHTI-Vorsitzenden Josef Ries wurde ein innovatives Konzept umgesetzt, mit allen architektonischen Möglichkeiten bei vertretbaren Kosten in Herstellung und Montage. Jetzt liegt europaweit die erste »Europäisch technische Zulassung« für diesen Konstruktionstyp vor. Erkenntnisse aus der TSH-Systemtreppe für handlaufgetragene Treppen, insbesondere bei den Wandankern, konnten hier übernommen werden, sodass die DHTI-TSH-Faltwerktreppe ein gutes Stück günstiger herzustellen ist, als die bisherigen Faltwerktreppen. Die Faltwerktreppe wird erstmals bei der Holz-Handwerk 2008 in Nürnberg vorgestellt (Halle 12.0, Stand 702).

TSH, GmbH 81377 München Tel. (089) 545828-29, Fax: -27 www.tsh-system.de
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