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Software aus zweiter Hand

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Software aus zweiter Hand

Der Kauf eines gebrauchten Autos oder einer Maschine ist alltägliche Praxis. Aber wie ist das bei Software? dds-Autor Johannes Meyer, Schreinermeister und Dozent für EDV, erklärt, was bei Kauf und Verkauf von Lizenzen zu beachten ist.

Wenn sich Abläufe im Betrieb ändern, kann das auch bedeuten, dass der Kauf einer neuen Software nötig wird. Doch was passiert mit den alten Programmen die noch auf der Festplatte des Computers liegen? Unter Umständen kann es sich lohnen, die freiwerdenden Lizenzen zu verkaufen. Erste Voraussetzung für einen Verkauf ist die komplette Deinstallation der Software, und das Vernichten aller Sicherheitskopien der Installationsdateien sowohl auf der Festplatte als auch auf CD, USB-Stick usw.

Die frei gewordene Lizenz muss komplett verkauft werden. Die Installationsmedien (CDs oder DVDs), die Lizenzbedingungen, das Handbuch, nach Möglichkeit auch die Originalverpackung (auf der sich ein Lizenzschlüssel befinden kann) sowie ggf. ein Hardwareschutz wie z.B. ein Dongle, müssen dem Käufer übergeben werden. Programme und Updates dürfen nicht getrennt voneinander verkauft werden. Das Grundprogramm zu behalten und ein aktuelles Update zu verkaufen ist nicht zulässig, da ein Update nicht einzeln installiert werden darf.
Vor dem Verkauf
Ist die Software deinstalliert, werden die mit dem Programm erstellten Daten eventuell unbrauchbar. Noch benötigte Daten sollten daher so konvertiert werden, dass sie auch in Zukunft noch lesbar und nach Möglichkeit auch verwendbar sind. CAD-Daten lassen sich dazu in das dxf-Format konvertieren, das sich als Standardschnittstelle zwischen CAD-Programmen etabliert hat. Wichtige Planansichten können auch im pdf-Format aufgehoben werden. Schwieriger ist die Datensicherung bei Branchenkalkulationsprogrammen: Durch die intensive Verflechtung der Daten ist es kaum möglich, dem Programm alle Informationen wiederverwertbar zu entlocken. Eine gezielte Überlegung über das was in der Datenbank drinsteckt und über das was unbedingt raus muss, ist entscheidend.
Vor dem Verkauf empfiehlt es sich, mit dem Hersteller der Software in Kontakt zu treten. Er wird eventuell eine Umregistrierung der Software verlangen, die mit Kosten verbunden sein kann. Diese Informationen brauchen Sie für die Verhandlungen mit einem Käufer. Für Programme, die nicht an Installationsmedien gebunden sind, sondern im Internet heruntergeladen werden, gelten beim Verkauf andere Bedingungen. Meist hat der Hersteller eine Eigentumsübertragung ausgeschlossen.
Rechtliche Fragen klären
In einem Grundsatzurteil stellte der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren fest, dass der Verkauf und Handel mit Software grundsätzlich zulässig ist. (www.bundesgerichtshof.de, Entscheidungen, Aktenzeichen: I ZR 244/97). Das Landgericht Hamburg hat außerdem entschieden, dass die »unkörperliche Übertragung« das Recht auf Weiterveräußerung keineswegs beeinflusst. Hier ist die Rechtslage allerdings nicht als endgültig geklärt anzusehen.
Wer sich zum Verkauf entschlossen und die rechtliche Seite geklärt hat, kann sich auf die Suche nach einem Käufer machen. Hier bieten sich Fachzeitschriften und das Internet an, z.B. das Leserforum unter www.dds-online.de. Bei einem Angebot auf Auktionsplattformen wie Ebay ist Vorsicht geboten, da man als Betrieb gewerblich verkauft und an eine Reihe von Rechtsvorschriften gebunden ist.
Aus Sicht des Käufers
Wer ein Angebot für eine Software gefunden hat und Kaufabsichten hegt, sollte sich versichern, dass er mit einer Zahlung tatsächlich die Nutzungsrechte am Programm erwirbt. Deshalb wird auch dem Käufer empfohlen, sich mit dem Hersteller der Software in Verbindung zu setzen und die Rahmenbedingungen zu klären. Vorsicht ist geboten, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, oder die Software von ihm nicht mehr gepflegt wird. Anhand des Programmnamens und der Versionsnummer kann sich der Käufer im Internet genau über die Funktionalität der Software informieren. Nach dem Kauf ist der Hersteller der kompetente Ansprechpartner für eine intensive Einarbeitung in das Programm.
Wieviel ist die Software wert?
Zu verschiedenen Sichtweisen kommt es im Verkaufsgespräch naturgemäß in der Frage über den Preis, denn eine Software kann nicht im eigentlichen Sinne »gebraucht« sein. Das Programm wird durch die Benutzung nicht schlechter. Es wird neu installiert und hat nicht viel von seinem Wert verloren. Deshalb sind die Forderungen des Verkäufers oft sehr hoch.
Diese Rechnung geht jedoch nicht auf: Will der Käufer eine aktuelle Version des Programmes einsetzen, sollte er sich beim Hersteller erkundigen, was diese aktuelle Version im Moment kostet, und welche Kosten für ein Update von der zum Kauf angebotenen Version auf die aktuelle Version anfallen würden. Neupreis minus Updatekosten ergeben den maximalen Wert der angebotenen Version, allerdings ungeachtet des zeitlichen Mehraufwandes gegenüber einem Neukauf und der Kosten für die Umregistrierung. Sind mehrere Updates nicht gemacht worden, können sich die Kosten hierfür schnell bis in die Nähe des aktuellen Neupreises summieren.
Ein Verkauf ist daher vor allem dann interessant, wenn man eine aktuelle Version des Programmes anbieten kann. Andererseits kann eine Version, die auf dem aktuellen Stand gehalten wird, mit Lasten verbunden sein: nämlich mit einem Wartungs- oder Supportvertrag. Der Hersteller wird in diesem Fall voraussichtlich eine Ablöse des Vertrages, oder eine Weiterführung entsprechend der Vertragsbedingungen vom neuen Eigentümer erwarten. Für den Käufer gilt: Wer eine Software rechtmäßig erwirbt, erwirbt damit auch den Anspruch auf die dazu gehörende Updateberechtigung. Ist der Verkauf nicht bereits im Vorfeld mit dem Hersteller geklärt, so wird dieser vor dem Versand eines Updates eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Verkauf verlangen.
Mit Profis arbeiten
Für den Handel mit Lizenzen gibt es auch gewerbliche Händler. Häufig haben sie sich auf bestimmte Betriebssysteme oder Hersteller spezialisiert und verkaufen Software erst ab einem Mindestbestellwert, der bei 2000 Euro oder darüber liegen kann. Ein Blick auf ihr Angebot kann sich trotzdem lohnen: Aufgrund ihrer Professionalität sind Händler in der Lage, den Wert einer Software mit mehr Kaltblütigkeit zu ermitteln, was sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer zu Gute kommt. Außerdem ist die rechtliche Abwicklung gut geregelt. Einige große Anbieter sind: Usedsoft, www.usedsoft.com, Secondsoft www.usedsoft.com, sowie Allegro IT www.usedsoft.com Johannes Meyer

Kompakt Checkliste: Software einkaufen
  • Sind alle Informationen über die Software im Internet recherchiert worden?
  • Ist ein Kontakt mit dem Hersteller hergestellt worden?
  • Wird das Softwarepaket komplett verkauft?
  • Sind Wartungs- und Supportverträge zu übernehmen?
  • Ist die Umregistrierung geregelt?
  • Ist ein Einarbeitungsplan erstellt worden?

  • Kompakt Checkliste: Software verkaufen
    • Sind alte Anwenderdateien auch nach der Deinstallation verwertbar gemacht worden?
    • Ist die Software deinstalliert?
    • Sind die Sicherheitskopien der Installationsdateien vernichtet worden?
    • Sind alle Bestandteile des Softwarepaketes für den Verkauf beisammen?
    • Ist ein Kontakt mit dem Hersteller hergestellt worden?
    • Ist die Abwicklung von Wartungs- und Supportverträgen geklärt?
    • Ist die Umregistrierung geregelt?
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