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Neue Norm für Entstauber

Maschinen & Anlagen
Neue Norm für Entstauber

Eine neue Europäische Norm definiert die Sicherheitsanforderungen an Entstauber. Sie bietet dem Anlagenhersteller einen Leitfaden für die sichere Konstruktion und dem Betreiber eine Basis für den fairen Vergleich. Mitglieder des Normungskomitees stellen die Norm vor.

Dipl.-Kfm. Frank Höcker, HÖCKER Polytechnik,
Dipl.-Ing. Ulrich Siemers, Rippert Anlagentechnik,
Christine Montigny (M. Sc.), VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik

Entstauber lassen sich jetzt in Bezug auf ihre Sicherheit exakt beschreiben. Das Technische Komitee CEN/TC 142 »Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit« hat seine Arbeit an der EN 16770 abgeschlossen. Diese Europäische Norm definiert und konkretisiert die Sicherheitsanforderungen an Entstauber. Das sind Absauganlagen mit einem Nennvolumenstrom von bis zu 8 000 m3/h und einem Volumen des Rohluftbereichs von bis zu 3,5 m3. Die Norm in deutscher Sprache erschien im Dezember 2018.

In den Geltungsbereich der EN 16770 fallen Absauganlagen für Holzstaub und Späne, bestimmt für die Innenaufstellung und zum Anschluss an Holzbearbeitungsmaschinen. Die neue Norm hat sowohl für Maschinen- und Absauganlagenhersteller als auch für die zuständigen Stellen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine erhebliche Bedeutung.

Die EN 16770 ersetzt die nationale Vorgänger-Norm DIN 8416:2000-10. Diese ließ viele Fragen unbeantwortet und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand des Normungswesens. Gleichwohl basieren wesentliche Anforderungen der EN 16770 auf Erkenntnissen, die schon Grundlage der DIN 8416 waren. Insbesondere zu nicht vorhandenen Explosionsrisiken bei kleinen Entstaubungsgeräten.

Mit immer leistungsstärkeren Holzbearbeitungsmaschinen nehmen auch die Anforderungen an die Entstauber zu. EN 16770 teilt die Entstauber in Typen in Abhängigkeit vom Volumen des Rohluftbereichs ein. Sicherheitsanforderungen für diese Entstaubertypen A, B, C1, C2, D werden festgelegt.

Neue Sicherheitsmerkmale

Entstauber nach EN 16770 verfügen über folgende Sicherheitsmerkmale:

Reststaubgehalt in der Rückluft. Wird Rückluft genutzt, darf der Reststaubgehalt in der Rückluft 0,1 mg/m3 nicht überschreiten (nationale Betreibervorschriften sind zu beachten).

Leistungsanforderung. Die Konstruktion und Auslegung der Absauganlage muss sicherstellen, dass alle angeschlossenen Holzbearbeitungsmaschinen mindestens mit dem angegebenen Luftvolumenstrom abgesaugt werden. Zum wirksamen Absaugen der Holzbearbeitungsmaschinen muss der Unterdruck am Anschlussstutzen des Entstaubers bei einer durchschnittlichen Luftgeschwindigkeit von 22 m/s mindestens 2000 Pa betragen. Darüber hinaus muss die minimale Laufzeit bis zur Filterabreinigung mindestens 15 Minuten betragen.

Brandunterdrückungssystem. Das für die Typen B, C1, C2, D vorgesehene Brandunterdrückungssystem ist eine Einrichtung, die aktiv ein aufflammendes Feuer im Inneren des Entstaubers unterdrückt. Es besteht aus einem thermischen Sensor, einem Steuerungssystem, einem Brandunterdrückungsteil einschließlich Rohren, einem Sammelbehälter für das Löschmittel und einem Sprühsystem.

Zündschutzsystem. Ein aktives für die Typen C2, D vorgesehene Zündquellen- und Unterdrückungssystem/Zündschutzsystem verhindert den Eintrag wirksamer Zündquellen über die Absaugrohrleitung in den staubbeladenen Teil des Entstaubers. Die Erkennung erfolgt über einen oder mehrere Sensoren und verhindert so Verpuffungen.

Lärm. Nach dem Stand der Technik ist es möglich, Entstauber so zu konstruieren, dass der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel, gemessen ohne Späne- und Staubbeladung, 75 dB (A) nicht überschreitet.

Basis für den fairen Vergleich

Die EN 16770 gibt europäischen Herstellern von Entstaubungsanlagen einen Konstruktionsleitfaden und ermöglicht den Anwendern den fairen Vergleich der am Markt befindlichen Anlagen. Darüber hinaus sorgt sie für den Abbau von Handelshemmnissen. Die Norm dient auch zur Festlegung von Prüfgrundsätzen für die einzelnen Entstaubertypen.


Kontakt

VDMA e.V., Fachverband Allgemeine Lufttechnik
60528 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 6603-1227
alt.vdma.org

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