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Geld für Effizienz

Maschinen & Anlagen
Geld für Effizienz

Geld für Effizienz
Die Bundesregierung fördert die Einführung effizienter Technologien in die betriebliche Infrastruktur. Zum 1. Oktober hat sie ein Programm zur Förderung von Querschnittstechnologien veröffentlicht.

Geld vom Staat – da wird jeder hellhörig. Die Bundesregierung fördert die Einführung effizienter Technologien in die betriebliche Infrastruktur. Zum 1. Oktober hat sie ein Programm zur Förderung von Querschnittstechnologien veröffentlicht. Dabei geht es um

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
Davon können auch Tischler und Schreiner profitieren. Die Förderung bezieht sich entweder auf Einzelmaßnahmen zu den oben aufgelisteten Bereichen oder auf die »Systemische Optimierung«. Bei Einzelmaßnahmen geht es um Ersatzinvestitionssummen von wenigstens 5000 Euro. Eine Förderung von Neuinvestitionen ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionssumme.
Nebenkosten für Planung und Installation können bis zu einem Anteil von maximal 30 Prozent der Investitionskosten mit in Ansatz gebracht werden. Die Förderung ist auf eine maximal bezuschussungsfähige Investitionssumme von 30 000 Euro gedeckelt. Der Förderantrag erfolgt über die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die BAFA hat in ihrem Merkblatt technische Effizienzkriterien beschrieben, die die zu fördernden Ersatzinvestitionen erfüllen müssen. Das Wesentliche ergibt sich daraus wie folgt:
Elektrische Motoren müssen die Effizienzklasse IE3 aufweisen und je nach Bedarf drehzahlgeregelt sein.
Raumlufttechnische Anlagen erfordern lastabhängige Drehzahlsteuerungen von Ventilatoren. Erforderlich sind die Mindesteffizienzwerte der zweiten Stufe der EG-Verordnung Nr. 327/2011.
Druckluftsysteme. Es können drehzahlgeregelte Schraubenkompressoren gefördert werden ebenso wie Übergeordnete Steuerungen zur Optimierung des Einsatzes von mehreren kleineren Kompressoren. Die einzelnen Kompressoren müssen eine Effizienz von mindestens 5,1 kW pro m³/min (bei einem Nenndruck von 8 bar) aufweisen.
Wärmerückgewinnung. Die Förderung kann sich entweder auf Wärmetauscher im Oberflächenbereich (Wärmerad, Kreuzstrom-Wärmetauscher) beziehen oder Wärmetauscher zur Gewinnung von Warmwasser. Die Wärmetauscher im Oberflächenbereich müssen mindestens die Anforderungen der Klasse H1 nach EN 13053 erfüllen. Bei Wärmetauschern in Druckluftsystemen zur Warmwassergewinnung muss die thermische Leistung des Wärmetauschers mindestens 75 Prozent der elektrischen Leistung des Kompressors entsprechen.
Nachweis
Der Nachweis der entsprechenden Kriterien kann durch Produktdatenblätter oder Gutachten der Hersteller erbracht werden. Bei der systemischen Optimierung wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Einsatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien gefördert. Damit soll das Zusammenspiel der verschiedenen energetisch relevanten Bereiche verbessert werden. Alle Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz zu verbessern, müssen einbezogen werden.
Ergänzend zu den oben genannten Einzelmaßnahmen können hier auch Beleuchtungssysteme in die Förderung mit eingebunden werden, wenn sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Darüber hinaus ist auch die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen im Rahmen des Gesamtkonzeptes förderfähig. Ein solches Konzept muss von einem zugelassenen KfW-Energieberater erstellt werden.
Die Gesamtmaßnahme ist nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Ausgangszustand erzielt und nachgewiesen wird und das Gesamtinvestitionsvolumen wenigstens 30 000 Euro beträgt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten, wenn eine Einsparung von wenigstens 35 Prozent erreicht wird bzw. 20 Prozent, wenn das Einsparvolumen nur zwischen 25 und 35 Prozent liegt. Helmut Haybach

Service
Näheres zum Antragsverfahren findet sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de.
Der Autor Dipl.-Ing. Helmut Haybach ist Berater am Technologiezentrum Holzwirtschaft (TZH) mit Sitz in Lemgo und Dortmund, www.tzholz.de
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