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Lebensrettend

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Gerade in öffentlichen Gebäuden finden sich Brand- und Rauchschutzabschlüsse – der TTZ empfiehlt die jährliche Wartung nach dem eigenen Schulungsprogramm
Die Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ist nicht vollständig geregelt. Ein Schulungsprogramm des Industrieverbandes Tore Türen Zargen schafft Abhilfe.

Ein Mehrfamilienhaus brennt – die zuverlässige Funktion der Feuerschutztüren verhinderte ein Übergreifen des Feuers auf das Treppenhaus. Die Feuerwehr rettete die Familie im Dachgeschoss. So oder ähnlich könnte der Bericht eines Großbrandes lauten. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore und Klappen) verhindern im Ernstfall die schnelle Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Das A und O bei Brandschutzeinrichtungen ist die zuverlässige Funktion im Ernstfall. Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen geregelt. So geben die »Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden« und die »Vorgaben der Bauordnung« leider keine detaillierten Informationen zu Wartungsintervallen. Ein baurechtlich kompletter Feuer- bzw. Rauchschutzabschluss besteht jedoch u. a. aus Türblatt, Zarge, Schließmitteln, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen.
Nichts darf ausfallen
Im Brandfall müssen alle Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt, dass zum Beispiel absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen als die Schließmittel und damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert.
Feuer- bzw. Rauchschutztüren kommen in den unterschiedlichsten Gebäuden vor. So z. B. bei besonders schutzbedürftigen Personen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten, aber auch in Warenhäusern, Hochhäusern, Büros, Kinos, Theatern oder Stadien. Da der Verschleiß der Komponenten aufgrund der Einsatzform sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist eine Überprüfung lediglich der Schließmittel in großen Zeitabständen keinesfalls ausreichend.
In der Bauordnung (vgl. §3 BauO NRW) ist nur die allgemeine Anforderung gegeben, dass »bauliche Anlagen … sowie ihre Teile … so instandzuhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.«
Der Industrieverbandes Tore Türen Zargen (TTZ) empfiehlt, den Betreibern einer Immobilie die regelmäßige Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen als lebensrettende technische Einrichtungen nahezulegen. Nach der Erstinbetriebnahme und Einweisung durch den Hersteller geht die Verantwortung nämlich an den Betreiber über.
Wartungsintervall ein Jahr
In seiner Verbandsrichtlinie Feuer- bzw. Rauchschutzabschlüsse spricht sich der Industrieverband Tore Türen Zargen für ein Wartungsintervall von mindestens einem Jahr aus, spätestens jedoch aber nach 50 000 Schließungen bei Türen oder 2500 bei Toren.
Um das Qualitätsniveau im Bereich des Service insgesamt anzuheben, haben die Mitgliedsfirmen des Verbandes ein Schulungsprogramm entwickelt, das der Erarbeitung und zum Nachweis der fachlichen Grundlagen qualifizierter Servicearbeiten im Bereich von Brandschutzabschlüssen dient. Die Prüfungs- und Wartungsarbeiten sollten demnach nur Fachfirmen nach diesem Schulungsprogramm ausführen.
Christian Grabitz, TTZ

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