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Eine Treppe ist, wenn …

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Eine Treppe ist, wenn …

Eine Treppe ist, wenn ...
Treppe mit Wange und/oder aufgesattelt bzw. auch mit und ohne Stoß, ein Fall für die ETAG 008?
Welche Holztreppen sind von der ETAG 008 erfasst, und welche können ohne eine europäische technische Zulassung gefertigt werden? Ralf Spiekers vom BHKH über die Auslegung der europäischen Zulassungsbehörde.

Der europäische Zulassungsleitfaden ETAG 008 setzt die europäische Bauproduktenrichtlinie für Treppen um. Damit ist das CE-Zeichen auch für bestimmte Holztreppen verpflichtend; unklar sind jedoch die Begriffe, die festschreiben, für welche Treppen diese Richtlinie gilt. Die Facharbeitsgruppe bei der europäischen Zulassungsbehörde (EOTA) hat sich jetzt der deutsch-österreichischen Meinung angeschlossen, dass die handwerkliche Holztreppe bzw. die Regelwerkstreppe nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt. Die ETAG 008 nennt als Geltungsbereich »komplette vorgefertigte Treppenbausätze«. Das Wort »vorgefertigt« bedeutet nach Auffassung des Ausschusses, dass die Produkte ähnlich einer serienmäßigen Herstellung produziert werden. Einzelne Bestandteile sind nicht von der ETAG 008 abgedeckt, wenn sie nicht Bestandteile einer Treppe sind. Die ETAG 008 schließt traditionell hergestellte vorgefertigte Treppen aus Massivholz aus ihrem Geltungsbereich aus. Der Ausschuss klärt nun die Begriffe und damit den Geltungsbereich der ETAG 008 anhand der fünf im Folgenden erläuterten Kriterien.

Treppen und Treppenbausätze. Diese bestimmten Begriffe für den Ausschlussbereich, die bei der ETAG 008 verwendet werden, lassen viel Freiraum für verschiedene Interpretationen. Auch führen die sprachlichen Unschärfen, die sich in der offiziellen Fassung der ETAG 008 finden, zu weniger Klarheit, wie z. B. die vermeintliche Differenzierung von Treppen und Treppenbausätzen. Aus der Sicht der europäischen Zulassungsbehörde ist der Ausdruck »Treppen« ein Synonym für »Treppenbausätze«. Im Fokus stehen die Bauteile wie Trittstufen, Wangen, Handläufe oder Umwehrungen, die zur Erfüllung von mechanischem Widerstand und zur Stabilität beitragen. Wenn die Umwehrung nicht zur Stabilität der Treppe beiträgt, ist sie nicht relevant.
Vorgefertigt. Das Wort »vorgefertigt« bezieht sich auf die Tatsache, dass die Treppe häufig in Einzelteilen gefertigt wird, die im Voraus in den Produktionsräumen erzeugt werden. So ist neben der vor Ort (auf der Baustelle) hergestellten Treppe auch diese Treppenbauweise möglich. Eine weitere wesentliche Feststellung der EOTA ist, dass der Grad der Vorfertigung keinen Aufschluss gibt, ob die Treppen in den Geltungsbereich der ETAG 008 gehören oder nicht.
Massivholz. Unter Massivholz versteht man nach DIN EN 335–24 gesägtes Holz, das auch laminiert und mit Fingerzinkungen versehen sein darf. Nach dieser Norm bedeutet Massivholz massives Holz, Schichtholz, Vollholzplatten oder andere vorgefertigte Bestandteile, die mit jenen, die in EN 13307–1 definiert sind, vergleichbar sind. Sie können gesägt, gehobelt oder von (computerisierten) Werkzeugmaschinen geformt sein. Andere Holzwerkstoffplatten (z.B. MDF, LVL oder Sperrholz) werden nicht als Massivholz betrachtet. Eine Beschichtung des Massivholzes in der tragenden Konstruktion, z. B. durch dekorative Furniere, ist möglich.
Traditionell hergestellt. Der Ausdruck »traditionell hergestellt« bezieht sich auf bewährte und bekannte Entwurfsprinzipien bei der Dimensionierung der Wangen, der Stufen, der Anbindung der Wangen, der Umwehrung bzw. des Handlaufes und deren Befestigungen. Konstruktionsprinzipien also, die in Bezug auf mechanischen Widerstand und Stabilität wichtig sind. Der Ausdruck »traditionell hergestellt« bezeichnet nach Auffassung des Ausschusses Treppen mit beidseitigen Massivholzwangen mit eingestemmten oder aufgesattelten Stufen, mit oder ohne Setzstufen.
Einzelanfertigung. Gemeint ist hier der Bereich der Nichtserien- oder Einzelanfertigung, wie sie z. B. durch das individuelle Aufmaß, die Festlegung der Gehlinie und die individuelle Planung gegeben ist. Die Frage der Einzelanfertigung wird nicht auf die Anzahl von hergestellten Produkten bezogen, wie die EOTA hier ausführt.
Fazit
Mit der Definition »Einzelanfertigung« kann das Handwerk gut leben. Die traditionell hergestellte Massivholztreppe entspricht der Regelwerkstreppe, für die sich der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), der Bund Deutscher Zimmerleute (BDZ) und das Deutsche Holztreppeninstitut (DHTI) stark gemacht haben.
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