Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass alle Arbeitgeber in den europäischen Mitgliedsstaaten durch EU-Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen. Ein Jahr später zieht Dieter Kutschus, Geschäftsführer der Digi-Zeiterfassung GmbH aus Filderstadt, Bilanz: »Wir befassen uns seit 1994 mit Zeiterfassungssystemen für KMUs. Für uns ist es selbstverständlich, zu schauen, wo die Zeit der Mitarbeitenden hingeht. In der heutigen Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet (zumindest bis zur Coronakrise), kann man das Urteil des EuGHs durchaus als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten. Viele sorgen sich, das Urteil greife elementar in die Rechte des flexiblen Arbeitens ein. Das ist so nicht richtig. Wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist längst im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Neu ist nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jetzt genau dokumentiert werden müssen.
Viele Schreinereien und Tischlereien möchten den Weg in die durchgängige Fertigung gehen, stehen dabei jedoch vor Hindernissen wie knappem Budget...
Wie das allerdings konkret auszusehen hat, wird die Zukunft zeigen. Denn obgleich das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung sich nun zum ersten Mal jährte, hat Deutschland noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dennoch sollten Unternehmen bereits heute das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda setzen, um für den Tag X auch technisch gerüstet zu sein. Ein gutes System zur Zeiterfassung sorgt für mehr Mobilität und Flexibilität in starren Strukturen. So können veraltete Modelle aufbrechen und Arbeitgeber attraktiver werden, wenn diese mehr Flexibilität, Homeoffice Zeiten etc. ihren Mitarbeitenden anbieten.«
Digi Zeiterfassung GmbH
70794 Filderstadt
Tel.: (0711) 70960-0