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Zusatzqualifikation

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Zusatzqualifikation

Zusatzqualifikation
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Energieausweise austellen zu dürfen?
Die Fortbildung zum Energieberater eröffnet Handwerkern die Teilhabe an einem boomenden Markt. Wie sieht die Ausbildung aus, welche Voraussetzungen sind eforderlich?

Der Weg zum Gebäudeenergieberater führt in der Regel über einen Lehrgang, der von privaten oder öffentlichen Fortbildungseinrichtungen angeboten wird und zwischen 120 und mehreren hundert Unterrichtseinheiten umfasst. Wie lang dieser Weg ist, hängt von der Vorqualifikation ab. Bei Architekten und Bauingenieuren reichen meist Lehrgänge mit weniger als 150 Unterrichtseinheiten, Ingenieure anderer Fachrichtungen, Techniker und Meister müssen mit 200 oder mehr Unterrichtseinheiten rechnen.

Die BAFA-»Vor-Ort-Beratung«
Bei der Auswahl des richtigen Lehrgangs ist darauf zu achten, dass die Kursbedingungen mit den geforderten Vorqualifikationen übereinstimmen. Eine Teilnahme am Kurs ist zwar jederzeit möglich, doch wenn die erforderliche Qualifikation fehlt, erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Absolventen keine Anerkennung im Programm »Vor-Ort-Beratung«. Die Folge: Er darf für seine Arbeit im Namen von Kunden keine BAFA-Förderung beantragen. In diesem Programm wird für die Beratung im Ein- oder Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175 Euro gewährt, im Mehrfamilienhaus 250 Euro.
Handwerkern, die selbst einen Betrieb führen oder in einem Handwerksbetrieb angestellt sind, steht die BAFA-Förderung als »Vor-Ort-Berater« jedoch ohnehin nicht offen: Die Richtlinien sehen vor, dass der Energieberater unabhängig ist und mit der Beratung keine wirtschaftlichen Interessen verbunden sind. So will der Gesetzgeber verhindern, dass z. B. der als Energieberater tätige Heizungsbauer zum Einbau einer neuen Heizung rät, wo doch etwa eine neue Wärmedämmung viel größere Einsparungen bringen würde.
Fachmann für CO2-Sanierung
Doch auch ohne BAFA-Eintrag eröffnet eine Fortbildung zum Energieberater interessante Tätigkeitsfelder. So kann damit die Qualifikation erworben werden, als Fachmann im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms tätig zu werden. Dieses zuletzt im Spätherbst 2008 als Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals überarbeitete Programm unterstützt über direkte Zuschüsse und durch zinsgünstige Darlehen die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Vorgesehen ist in dem Programm, dass bei aufwendigeren Sanierungen ein Fachmann zuvor eine Energieberatung vornimmt, die Baumaßnahmen begleitet und die erreichten Energiesparziele bescheinigt. Diese Beratung ist ebenfalls teilweise förderfähig, und hier gibt es keine Klausel, die eine wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beraters fordert.
Mit der entsprechenden Qualifikation kann ein Handwerker daher seinen Kunden ein vollständiges Paket anbieten, das von der Beratung bei der Antragstellung über die Umsetzung bis hin zur Bescheinigung für die Auszahlung der Fördermittel reicht. Ein Architekt oder freiberuflicher Energieberater ist dann nicht mehr nötig.
Gebäudeenergieberater (HWK)
Für Handwerker und Techniker am interessantesten dürften daher Fortbildungen sein, die zum Sachverständigen für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm qualifizieren. Das ist bei den Kursen zum »Gebäude-Energieberater (HWK)« der Fall, die von vielen Handwerkskammern angeboten werden und eigens auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind. Üblicherweise umfassen diese Fortbildungen 200 bis 240 Unterrichtsstunden, die entweder im Block oder berufsbegleitend abends oder am Wochenende absolviert werden können. Die Kosten für einen Lehrgang samt Prüfungsgebühren betragen je nach Anbieter zwischen 1500 und 2000 Euro. Als Gebäude-Energieberater (HWK) können Handwerker nicht nur Beratungen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm durchführen, sondern sind auch berechtigt, Energieausweise für Gebäude auszustellen. Josef Schneider

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