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Praxistipp: Wer darf Brandschutztüren montieren?

Worauf bei der Türmontage zu achten ist
Praxistipp: Wer darf Brandschutztüren montieren?

Rauch- und Brandschutztüren stehen im direkten Zusammenhang mit der Rettung von Menschen und der Vermeidung einer Brandausbreitung. Rainer Hofer, Schulungsleiter bei Marktführer Jeld-Wen, erklärt, worauf bei der Montage solcher Elemente zu achten ist.

»Jede Tür ist nur so gut, wie sie montiert wurde!« Der wesentliche Einflussfaktor, um die Funktionalität eines Bauteils – beispielsweise einer Brandschutztür – zu gewährleisten, ist die fachgerechte Montage. Brandschutztüren und Rauchschutztüren haben in Gebäuden einen besonderen Stellenwert. Sie stehen im direkten Zusammenhang mit der Rettung von Menschen und der Vermeidung einer Brandausbreitung.

Häufig stellen Tischler/Schreiner die Frage, ob sie für die Montage von Brandschutztüren spezielle Qualifikationen benötigen, und welche Arbeiten sie in Verbindung mit Rauch- und Brandschutztüren durchführen dürfen. Im Grunde lautet die Antwort: »JA«.

Wichtig ist, dass die Montage nach Herstellerangaben (Montageanleitung) mit dem richtigen Werkzeug und den zugelassenen Befestigungsmitteln und Materialien erfolgt. Ein entsprechendes Maß an Fachwissen wird somit sehr wohl vorausgesetzt. Weiter muss der Monteur/das Unternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich bestätigen. Hierfür ist eine Übereinstimmungsbestätigung auszufüllen. (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Abschnitt 3). Eine entsprechende Vorlage dieser Übereinstimmungsbestätigung liegt der Montageanleitung bei.

Die wesentlichen Punkte bei der Montage von Brandschutztüren sind:

 mechanische Befestigung (je nach Zargenausführung und Wandsystem)

 druckfest hinterlegen

  vollvolumig hinterfüllen

  dauerelastisches Versiegeln der Anschlussfugen (auch die Bodenfuge)

– allerdings immer nach der jeweiligen Montageanleitung des Herstellers!

Besonderheit bei Feststellanlagen

Sollen solche Türen dauerhaft offengehalten, oder für Begehkomfort barrierefrei ausgeführt werden, so kann dieses über sogenannte »Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen« geschehen. Die Montage dieser Anlage kann der Türmonteur durchführen, die Inbetriebnahme der Anlage hingegen muss durch eine qualifizierte Person mit entsprechender Sachkunde erfolgen! (Zertifikate als Sachkundenachweis kommen vom Feststellanlagenhersteller.)

Zusammengefasst gilt: Jeder darf eine Brandschutztür einbauen, wenn er …

 nach entsprechender Montageanleitung des Herstellers handelt

 mit passendem Werkzeug arbeitet

 zugelassene Befestigungsmittel verwendet

 den zulassungskonformen Einbau schriftlich bestätigt

Weitere Praxistipps zu Funktiontüren: https://www.dds-online.de/technik/bauelemente/wie-funktionstueren-einstellen/


Rainer Hofer ist der neue Schulungsleiter von Jeld-Wen Deutschland. Er führt Montage- und Praxisschulungen im Bereich Türen und Zargen durch und hilft Handwerkern in allen Bereichen von Sonder- und Funktionstüren weiter.

Foto: Jeld-Wen


SERIE

Der Praxistipp

Dieser Montage- und Praxistipp ist Teil der dds-Serie mit Schulungsprofi
Rainer Hofer rund um die Themen Innentür, Türzarge, Montage

www.jeld-wen.de

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