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Türmaße am Bau

Welches Maß gilt bei Türen am Bau?
Praxistipp: Türmaße am Bau

Warum gibt es so viele Maßangaben wie »Nennmaß«, »Baurichtmaß«, »Maueröffnungsmaß« oder »lichter Durchgang«? Für Möbelschreiner, die nur ab und an Bauelemente fertigen oder montieren, kann das durchaus verwirrend sein. Rainer Hofer, Schulungsleiter bei Marktführer Jeld-Wen, erklärt, worauf es bei Türmaßen am Bau ankommt.

Innentüren sind komplexe Bauelemente, die aufgrund ihrer Beweglichkeit sowie der diversen Funktionen eine Sonderstellung im Innenausbau einnehmen. Wenn Kunden bei einer Wohnungsrenovierung oder einem Neubau beraten sein wollen, zeigt sich, dass Innentüren Hintergrundwissen verlangen. Im Planungsgespräch spielen bei der Position der »beweglichen Öffnung in der Wand« Begehkomfort, Nutzungsgewohnheiten, Barrierefreiheit oder Funktionsanforderungen eine Rolle – und spätestens dann spricht man über die Türmaße. Welche Türgröße ist sinnvoll, notwendig oder sogar vorgeschrieben?

Woher kommen die DIN-Maße bei Türen?

Seit dem Beginn der industriellen Herstellung von Türelementen ab 1950 war die Normung einheitlicher Maße unumgänglich. Für standardisierte Innentüren gibt es eine klare Maßnorm (DIN 18101), die das Zusammenspiel von Zarge (z. B. Holz-, Stahlzarge) und Türblatt regelt. Auch Falzmaße, Schloss- und Bandsitz sind genormt. Dadurch lassen sich Standard-Türelemente trotz verschiedener Produktionsorte und ohne Absprache zwischen den Gewerken herstellen.

Basis für die DIN-Maße bei Türen ist die Maßordnung im Hochbau. Die in dieser Norm DIN 4172 geregelten Abhängigkeiten der Stein- und Fugenmaße sind Grund für die Normschritte von je 12,5 cm in Türbreite und Türhöhe. Laut dieser Maßordnung ergeben Stein und Fuge zusammen immer 25 cm und da nur halbe und ganze Steine zugrunde gelegt werden, kommt man auf diese Normschritte von 12,5 cm. Ebenso in der Höhe, bei der ein Normstein 11,5 cm plus eine 1-cm-Fuge beträgt, ergeben sich die gleichen Normschritte

Warum ist die Maueröffnung breiter als das im Bauplan angegebene Maß?

Auch das erklärt sich aus der o. g. Norm. Geplant wird immer mit dem Baurichtmaß (Einheiten: »Stein + Mörtelfuge«). Die Maueröffnung im fertig errichteten Wandsystem wird tatsächlich um 1 cm größer, da im Steinverbund die Mörtelfuge vom Nebenstein zusätzlich Platz gibt (siehe Abbildung).

Wie ergibt sich das Bestellmaß (Nennmaß)?

Die maßlichen Grundlagen werden in der DIN 18101 gebündelt und in Relation gebracht. Die Maßketten zwischen dem planerischen Baurichtmaß, der daraus resultierenden Maueröffnung und dem Bestell-/Nennmaß von Tür und Zarge sind immer gleich.

Hinweise:

 Türen in Abmessungen nach Norm sind i. d .R. preisgünstiger gegenüber Türen im Sondermaß.

  Die aufgeführten Maßzusammenhänge sind vom Wandsystem unabhängig.

 Bei Trockenbauwänden auf das korrekte Maueröffnungsmaß achten, da ein Nacharbeiten kaum möglich ist.


Rainer Hofer ist der neue Schulungsleiter von Jeld-Wen Deutschland. Er führt Montage- und Praxisschulungen im Bereich Türen und Zargen durch und hilft Handwerkern in allen Bereichen von Sonder- und Funktionstüren weiter.

Foto: Jeld-Wen


SERIE

Der Praxistipp

Dieser Montage- und Praxistipp ist Teil der dds-Serie mit Schulungsprofi Rainer Hofer rund um die Themen Innentür, Türzarge, Montage

www.jeld-wen.de

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