Bauelemente • ddsPlus • Fenster • Tür
Vorschrift mit Sinn
Feuer- und Rauchschutztüren dürfen nicht im Nachhinein gekennzeichnet werden. Warum diese Forderung absolut berechtigt ist, erläutert Brandschutzexperte Dr. Bernhard Schanz.
Feuerschutztüren und Rauchschutztüren – ob aus Stahlblech, Holz oder Rohrrahmen – müssen »gekennzeichnet« sein. Die Verpflichtung, eine Feuerschutztür mit einer Kennzeichnung zu versehen, ergibt sich aus
Teilen: