Bauelemente • Treppe • Tür
Treppennorm zum barrierefreien Bauen
DIT: Regeln für Treppen beachten
Mit der Veröffentlichung des zweiten Teils der DIN-Norm 18040 Barrierefreies Bauen im September 2011 ist die Zusammenführung der alten Normen 18024 und 18025 vorläufig abgeschlossen. Teil 2 beschäftigt sich mit der barrierefreien Gestaltung von Wohnhäusern. Nach Auskunft des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V. (DIT), Augsburg, sind die Bestimmungen für die Treppenausstattung im Wesentlichen gleich geblieben, auch wenn sie in der Vergangenheit häufig unbeachtet blieben. Gerade Treppenläufe und geschlossene Setzstufen ohne Unterschneidung sollen die Gefahr, mit der Fußspitze hängen zu bleiben, vermindern. Auf beiden Seiten geben feste und griffsichere Handläufe in einer Höhe zwischen 85 und 90 Zentimetern Halt. Dafür muss ihr Durchmesser zwischen drei und 4,5 Zentimeter betragen und ihr Querschnitt rund oder oval sein. Die Halterungen sind unten anzubringen. Die inneren Handläufe dürfen an Treppenaugen nicht unterbrochen werden.
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V. 74638 Waldenburg Tel.: (07942) 9420-550, Fax 551 www.treppensicherheit.de
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