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Sicher bis fünf

Treppen müssen kindersicher gebaut sein
Sicher bis fünf

Sicher bis fünf
Die Baurechtsleisten bleiben, solange das Kind klein ist

Erst mit fünf Jahren sind Kinder aus dem Gröbsten heraus, wenn es um Treppen als Gefahrenquelle geht. Bis dahin gilt: Stürze sind die häufigste Unfallart und Treppen gehören zu den häufigsten Unfallorten. Was beim Thema Kindersicherheit zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Sichere Treppen für Kinder, der bei Treppenmeister kostenlos angefordert werden kann. Einige Beispiele daraus: Bei Kindern im Krabbelalter ist die Geländertür ein Muss. Die Verriegelung muss so konstruiert sein, dass die Kleinen den Mechanismus nicht durchschauen, Erwachsene sie aber mit einer Hand lösen können. Die Gitterstäbe sollten das Rütteln der Kleinen aushalten und so angeordnet sein, dass Kinder weder Kopf noch Finger einquetschen können. Bei offenen Treppen sollte der Abstand zwischen zwei Stufen höchstens 12 cm betragen. Notfalls lassen sich unter die Stufen sogenannte Baurechtsleisten als Sicherung einziehen. Diese Querleisten aus Holz oder Metall sind ohne Aufwand zu entfernen, wenn die Kinder größer werden.

Treppenmeister GmbH

71131 Jettingen

Tel.: (07452) 886-446, Fax: -288

www.treppenmeister.com

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