Ganz neu im Lizenzprogramm der TSH System GmbH ist die feuerhemmende Außentür mit der europäischen Klassifizierung EI30 S200 C5. Das entspricht der deutschen Klassifizierung T30-RS. Bei Außentüren und Fenstern werden seit dem 1. November 2019 ausschließlich die europäischen Nachweise für Brand- und Rauchschutzelemente anerkannt (CE-Kennzeichnung). Für Innentüren gelten weiterhin ausschließlich die nationalen Zulassungen (Ü-Zeichen). Mit der neuen Lizenz der TSH System GmbH können Schreiner feuerhemmende Außentüren selbst fertigen. Auch die Türblattrohlinge werden aus handelsüblichen Materialien selbst gefertigt.
Der Umfang der neuen Lizenz umfasst einflügelige Türen bis zu einem Rahmenaußenmaß von 2,90 m in der Höhe und 1,49 m in der Breite.
Bei zweiflügeligen Türen liegt das Rahmenaußenmaß bei 2,90 m in der Höhe und 2,75 m in der Breite. Die Elemente sind auch mit Seitenteilen und Oberlicht zugelassen. Bei der Entwicklung der feuerhemmenden Außentür hat die Klimastabilität der Türblätter an erster Stelle gestanden. Erst nachdem in den Prüfklimaten C, D und E ein maximaler Verzug von deutlich unter 4 mm in den Prüfungen erreicht worden ist, hat die TSH System GmbH mit den Brand-, Dauerfunktions- und Rauchprüfungen begonnen. Dieses Vorgehen hat sich als sinnvoll erwiesen, da seit dem 15. Januar 2020 die Klimastabilität für Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse in Außenwänden bauaufsichtlich gefordert ist.
Die Leistungen nach EN 16034:2014 (Brand- und Rauchschutz) können nur in Verbindung mit den Leistungen nach EN 14351–1:2006+A2:2016 (Luft, Wasser, Wind) erklärt werden. Um auch hier rechtssicher aufgestellt zu sein, ist der Lizenzbereich »CE-Kennzeichnung Außentür mit Türflügeln in Rahmenbauweise« um Außentüren mit Türflügeln in Sperrtürbauweise erweitert worden.
TSH System GmbH
81377 München
Tel.: (089) 54582826