Bauelemente • Treppe
Buch-Tipp Schreiner haften für ihre Treppe
Wie prüfen Sie, ob eine zugekaufte Treppe ihrer Zulassung entspricht?
Der Nachweis der Verkehrs- und Standsicherheit wird bei Holztreppen i.d.R. durch eine Zulassung erbracht. Schreiner, die eine zulassungspflichtige Treppe zukaufen, sollten jedoch immer überprüfen, ob die Treppe der Zulassung entspricht und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Bei den sogenannten handwerklichen Holztreppen – und nur sofern diese in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eingebaut werden – benötigt man keinen weiteren Nachweis, wenn das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ eingehalten wurde. Bei sonstigen Konstruktionstypen (Bolzen-, Faltwerk-, Mittelholmtreppe, handlaufgetragene Treppe usw.) ist eine Zulassung gefordert. Treppen mit Europäisch Technischen Zulassungen (ETA) tragen das CE-Zeichen. Der Einbau dieser Treppen darf nur durch autorisierte Personen erfolgen. Informationen für den »Treppencheck« zugekaufter Treppen: TSH System GmbH – Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks mbH www.tsh-system.de
Das Regelwerk »Handwerkliche Holztreppen« (ISBN 978-3-930714-42-1) kann im Buchhandel oder bequem beim dds-Medienservice (www.medienservice-holz.de) bestellt werden.
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