1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Technik » Ausbau »

Plädoyer für mehr Holzbau

Warum Holzbau aktiver Klimaschutz ist und wie Brandschutzanforderungen diesen verhindern
Plädoyer für mehr Holzbau

Plädoyer für mehr Holzbau
Arne Zucker, Brandschutzexperte GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH, München

Als Baustoff ist Holz deutlich klimafreundlicher als Zement oder Stahl. Besonders in Deutschland, wo deutlich mehr Holz nachwächst als geschlagen wird, sollte diesem Baumaterial daher mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In diesem Rahmen müssen allerdings auch die Regeln des Brandschutzes auf den Prüfstand gestellt werden, denn sie blockieren die Entwicklung hin zu mehr Holzbau. Die Bayerische Bauordnung, schließt z. B. in Art. 24, Abs. 2, Satz 3, Nr. 1 Holz für feuerbeständige Bauteile explizit aus, da die 90-minütige Feuerwiderstandsdauer nur auf »Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen […]« beschränkt wird. Somit können keine Holzbauten bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (Fußbodenhöhe 13 m oder Einheiten 400 m2) erstellt werden, sofern keine Ausnahmegenehmigungen erfolgen. Bei Gebäuden der Klasse 4 (Fußbodenhöhe 7 m bis 13 m, Einheiten 400 m2) sieht es auch nur etwas besser aus. Zwar ist die Holzbauweise in hochfeuerhemmender Qualität (»F60«) zulässig, die Bauteile bedürfen aber jeweils einer aufwändigen Prüfung. Hier wären Bauteilkataloge mit als sicher einzustufenden Bauteilen hilfreich, sodass nicht nur Großbetriebe, sondern auch Zimmereien diese Bauteile einfacher ausführen können.

Eine weitere Vereinfachung wäre die generelle Zulassung von massiven, sichtbaren Holzbaustoffen in hochfeuerhemmender Qualität innerhalb von noch zu definierenden Rahmenbedingungen. Derzeit gibt es zwar Hersteller, die diese Qualität für ihre Produkte angeben, generell verwenden dürfen sie Planer jedoch nicht, weil die BayBO in Art. 24, Abs. 2, Satz 2 Nr. 3 eine »wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nicht brennbaren Baustoffen« fordert.

Während die Bayerische Bauordnung dem Holzbau Steine in den Weg legt, sind andere Bundesländer schon weiter: Sie haben ihre Verordnung geändert und helfen damit, die Klimaziele zu erreichen. Die Bauordnungen von Baden-Württemberg (Landesbauordnung, Art. 26), Hamburg (Hamburgische BO, Art. 24) sowie Berlin (Berliner BO, Art. 26) sind um einen Absatz 3 ergänzt worden, der »[…] raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig […]« sind – darunter auch Massivholz – zulassen, wenn »[…] die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit […]« nachgewiesen wird. Dass ein Raumabschluss über die geforderten 90 Minuten hinaus nötig wird, ist lediglich bei bestimmten Sonderbauten der Fall. Auch in Österreich und in der Schweiz ist die weitergehende Verwendung des Baustoffes erlaubt.

Festzuhalten bleibt somit immerhin, dass erste positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin haben erkannt, dass der Brandschutz auch bei Holz beherrschbar ist und nicht schlechter sein muss, als bei Stahlbeton.

Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »