Möbelstücke werden beim Thema Brandschutz häufig zu wenig beachtet
Brennende Betten
Möbel fallen nicht unter die Europäische Bauprodukteverordnung, auch wenn das Baurecht an Möbelstücke in Flucht- und Rettungswegen durchaus Anforderungen stellt wie »nicht brennbar« oder »schwer entflammbar«. Doch auch Wohnmöbel enthalten meist brennbare Stoffe. Die enthaltene Brandlast – die freigesetzte Energiemenge im Brandfall – kann gefährlich sein, da die für einen Brand benötigte Entzündungsenergie gering ist. Zwar gibt es Brandschutznormen für einzelne Möbelbestandteile wie Polster oder Matratzen, es gibt auch technische Richtlinien für den Brandschutz am Arbeitsplatz, d.h. für Einrichtungen im Objektbau; dennoch kann eine Brandschutzberatung auch für Möbelhersteller sinnvoll sein. Die Materialprüfanstalt Dresden (MPA) führt nahezu alle Arten von Brandprüfungen an Möbeln und Möbelbestandteilen durch und erarbeitet Lösungen für spezifische Problemstellungen.
MPA Dresden GmbH
09599 Freiberg
Tel.: (03731) 20393-0, Fax: -110
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