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Alles geregelt

Ausbau
Alles geregelt

Wenn es ums das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geht, kennt jeder die DIN 4102. Doch auch die europäische Norm EN 13501 ist ins deutsche Baurecht eingeführt. Ein Blick auf die Grundlagen des baulichen Brandschutzes.

Christian Mencke, Hagebau Brandschutz Allianz, Soltau

Seit der Veröffentlichung in der Bauregelliste 2002/1 ist das europäische Klassifizierungssystem DIN EN 13501 für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten in das deutsche Baurecht eingeführt. Da derzeit nicht geplant ist, die Normenreihe DIN 4102 zurückzuziehen, gibt es hier eine Parallelität deutscher und europäischer Normung. D. h. für national durch Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelte Bauprodukte ist die Klassifizierung des Brandverhaltens sowohl nach DIN 4102 als auch nach DIN EN 13501-1 möglich. Nur bei harmonisierten europäischen Zulassungen (z. B. eine europäisch-technische Zulassung ETA), die mit dem CE-Kennzeichen ausgestattet sind, ist eine Klassifizierung nach der DIN EN 13501 zwingend erforderlich.
Im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 beinhaltet die europäische Klassifizierungsnorm ein deutlich größeres Spektrum an Klassen und Kombinationen. So werden neben dem Brandverhalten erstmals auch Brandneben-erscheinungen wie z. B. Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen berücksichtigt und in Klassen eingeteilt. Zwar ist dies auch in der DIN 4102-1 bereits geprüft und beurteilt worden; die Ergebnisse werden allerdings nicht direkt in der Kennzeichnung durch Zusätze angeführt, sondern im Prüfbericht bzw. Verwendbarkeits-Nachweis.
Baustoff-Klassifizierung nach DIN EN 13501-1. Die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten erfolgt nach der DIN EN 13501-1 nach den Klassen A–F. Wie bereits oben beschrieben werden jedoch neben dem reinen Brandverhalten zusätzlich die Rauchentwicklung (s –s3) und das brennende Abtropfen/Abfallen (d0–d2) berücksichtigt und in Klassen eingeteilt – ein direkter Vergleich mit den bisherigen Baustoffklassen gemäß der DIN 4102 ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Lediglich die nicht brennbaren Baustoffe werden analog der deutschen Baustoffklassen auch nach der europäischen Klassifizierung in die Klassen A1 und A2 eingeteilt. Die Bauregelliste 2012/1 enthält jedoch eine Tabelle, in der die Zuordnung der Klassen zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz erfolgt (vgl. Tabelle 1). Werden zusätzliche Anforderungen an die Rauchentwicklung gestellt, muss die Baustoffklasse s1 eingehalten werden; ein Baustoff der Klasse d0 hingegen ist zu verwenden, wenn dieser nicht brennend abtropfen/abfallen darf.
Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2. Die unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen werden nach der DIN EN 13501-2 auch zukünftig mit einer – wenn auch völlig neuen – Kombination aus einem oder mehreren Buchstaben (als Kurzzeichen zur Beschreibung bestimmter Kriterien) sowie einer Zahl (Feuerwiderstand in Minuten) angegeben.
Kennt das deutsche System allerdings nur eine Einteilung des Feuerwiderstands in 30, 90, 120 und 180 Minuten, so ist das europäische System mit möglichen Feuerwiderstandsdauern von 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 und 240 Minuten deutlich detaillierter gegliedert. Innerhalb dieser Feuerwiderstandszeiten muss das Bauteil bestimmte Eigenschaften gewährleisten, die durch die Voranstellung der Buchstaben R, E, I, W oder M beschrieben werden.
Beispiel: EI 30 bezeichnet eine nicht tragende Innenwand, die den Raumabschluss und die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung für mind. 30 Minuten gewährleisten muss.

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