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Wie Franchise funktioniert

Marketing & Betriebsführung
Wie Franchise funktioniert

Franchisesysteme bieten dem Schreiner neue Geschäftsmöglichkeiten, müssen aber genau kalkuliert werden.

Auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern tritt die Möglichkeit, Partner in einem Franchisesystem zu werden, ins Blickfeld vieler Betriebsinhaber. Der Kerngedanke eines jeden Franchisesystems ist immer der gleiche: Durch die Nutzung eines Markennamens soll der Franchisenehmer Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz erzielen. Der Franchisegeber übernimmt und koordiniert die Maßnahmen für Werbung und Marketing. Den Partnerbetrieben bietet er ein umfangreiches Programm an Dienstleistungen an, von Schulungen, Verkaufstrainings und Werbemitteln bis hin zu Seminaren, Betriebsführung u. a.

In vielen Fällen bildet das Franchisesystem einen Einkaufspool, der seine Marktmacht ausnutzt und so in der Lage ist, den Partnerbetrieben bessere Konditionen mit den Lieferanten anzubieten. Franchise kann das Kerngeschäft des Schreinerbetriebs betreffen, aber auch reines Zusatzgeschäft sein, etwa über Handelsware wie Küchen, Treppen etc.
Die Franchisegeber verlangen von den Partnern eine Art Eintrittsgeld. Bei der Topateam AG, dem mit rund 360 Partnerbetrieben größten Franchiseanbieter für Schreiner in Deutschland, beträgt es 9000 Euro; dafür kommt man in den Genuss des kompletten Dienstleistungsangebots und genießt Gebietsschutz. Wem das zuviel Geld ist, der kann eine Vertriebspartnerschaft für 3500 Euro eingehen mit einem begrenzten Leistungsangebot und ohne Gebietsschutz. Zusätzlich wird jedes Jahr eine umsatzabhängige Komponente in Höhe von ca. fünf Prozent jenes Umsatzes erhoben, der über das Franchisesystem erzielt wurde.
Für einen Schreiner, der Franchisenehmer werden will, ist entscheidend die Stärke der Marke, in die er eintritt. Wie gut wird sie beworben, wie gut wird sie gepflegt, welches Potenzial hat sie, welche Konkurrenzmarken sind vorhanden? Außerdem sollte der Handwerker – ggf. zusammen mit einem Rechtsanwalt – klären, welche Verpflichtungen ihm aus dem Vertrag erwachsen. So können zum Beispiel Abnahmeverpflichtungen bestehen. Wichtig ist für den Schreiner auch, unter welchen Bedingungen ein Vertrag wieder gekündigt werden kann. Kai Sonntag
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