Im Rahmen von elf Bundeslandtreffen des Eckernförder Softwarehauses PinnCalc informierten sich im letzten Jahr über 500 Anwender und solche, die es werden wollen, zum Thema GoBD. Und zwar über den Tellerrand hinaus. Was bedeutet GoBD für das eigene Unternehmen? Spätestens bei einem Rechenbeispiel von PinnCalc-Geschäftsführer Carsten Pinn erkannte auch der letzte Teilnehmer die Brisanz: Angenommen, der Umsatz einer Tischlerei beträgt 500 000 Euro und es wird ein Gewinn erzielt.
Der Prüfer hält eine Hinzuschätzung von 5 % auf den Umsatz für angemessen.
Somit erhöht sich der Umsatz um 25 000 Euro. Jetzt sind 19 % MwSt. und ungefähr 31 % Gewerbe- und Körperschaftsteuer nachzuzahlen. Das entspricht einer Nachzahlung von 12 500 Euro. Es wird aber nicht ein Jahr, sondern es werden vier Jahre geprüft. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 50 000 Euro. Da Prüfungen Jahre zurückliegen, kommen auch noch 6 % Zinsen dazu!
Vor diesem Hintergrund hat PinnCalc 2018 mit der Implementierung der vollständigen GoBD-Regeln im Auftragsbearbeitungsprogramm Corpora und den dazugehörigen Subsystemen wie Archivierung und Zeitwirtschaft begonnen. Die Richtigkeit der Anpassungen werden nach IDW PS 880 testiert. Auf der Messe Bau im Januar stellte PinnCalc die frisch GoBd-geprüfte Version von Corpora vor, mit allen Neuheiten, die den Anwender vor Steuerhinzuschätzungen schützen.
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