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Weinig und Homag legen Patentstreit bei
Weinig und Homag haben ihre patentrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Homag-Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler einvernehmlich und gütlich beigelegt. Dazu haben die beiden Unternehmen jetzt eine Vergleichsvereinbarung unterschrieben.
Wie die beiden Unternehmen in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gaben, erkennt Homag die Urteile des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts an und verzichtet auf eine Berufung. Das Weinig-Patent (DE 101 37 839) hat in Deutschland weiterhin Bestand und wird von Homag vollumfänglich anerkannt. Der für Weinig entstandene Schaden wird von Homag durch eine Vergleichszahlung ausgeglichen.
Wichtig für den Anwender: Durch die geschlossene Vergleichsvereinbarung werden alle bereits an Kunden ausgelieferten Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler von Ansprüchen freigestellt und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. Außerdem darf Homag eine vereinbarte Anzahl an Bearbeitungszentren mit dem Weinig-Patent bis Ende 2014 anbieten und diese bis 2015 herstellen.
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