Der Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) begrüßt die am 14. Dezember vom Bundesrat beschlossene Einigung zur 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).
»Wir sind erleichtert, dass es uns und unseren Partnern gelungen ist, einen deutschen Sonderweg zu verhindern«, sagt Julia Möbus, Leiterin Politik und Kommunikation beim DeSH. Gemeinsam mit führenden Energie-, Landwirtschafts- und Holzfachverbänden und weiteren Partnern hatte sich die Dachorganisation der Säger für eine 1:1–Umsetzung der europäischen Vorgaben eingesetzt.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-D) im Sinne europäischer Wettbewerbsgleichheit habe die Bundesregierung aus Sicht der Branche Rechts- und Planungssicherheit für die deutschen Anlagenbetreiber und Hersteller geschaffen und gerade noch verhindert den eigenen Klimaschutzplan zu konterkarieren. Andernfalls wäre es zwangsläufig zu einem Rückfall auf fossile Energieträger gekommen, ist sich Möbus sicher.
Die nationale Umsetzung der MCP-Verordnung hielt die deutsche Holzenergiebranche über Jahre in Atem. Für rund 2.000 Holzheizkraftwerke in der Holzindustrie, bei Energieversorgern sowie für kommunale Heizwerke drohte zwischenzeitlich das Aus.
Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der Europäischen Union um. Sie fasst die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW geregelten Emissionsgrenzwerte und Anforderungen zusammen und aktualisiert diese hinsichtlich des technischen Standes.