1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Branche » News »

Gewährleistung von Lieferanten gegenüber Handwerkern

Mit aktualisierten AGBs sind Tischler auf der sichern Seite
Gewährleistung von Lieferanten gegenüber Handwerkern

Gewährleistung von Lieferanten gegenüber Handwerkern
Bei Materialmängeln kommt es schnell zum Streit mit dem Lieferanten. Wasserdichte AGBs vermeiden unnötigen Ärger Symbolbild: Jeremias Münch, Adobestock.com
Um im Streitfall mit Handwerkern nicht für Materialmängel in Haftung genommen zu werden, können Lieferanten die Gewährleistung in ihren AGBs ausschließen. Tischler Schreiner Deutschland (TSD) geht gegen diese Praxis an.

Seit Januar 2018 ist die Mängelhaftung gesetzlich neu geregelt. Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant. Und zwar sowohl für die Materialkosten als auch für die Aus- und Wiedereinbaukosten, wenn es sich nachweislich um einen Materialfehler handelt.

Leider hat der Gesetzgeber jedoch darauf verzichtet, die neuen Regeln AGB-fest zu gestalten. Das heißt: Lieferanten können die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

Tischler Schreiner Deutschland hat bereits zum Jahreswechsel auf diese aus Verbandssicht ungerechte Praxis reagiert und die AGBs für Tischlerbetriebe angepasst. »Mit dieser Maßnahme«, so TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner, »haben unsere Mizglieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr«

Darüber hinaus hat der Verband die Initiative »Fairer Handwerkspartner« ins Leben gerufen. Faire Handwerkspartner sind demnach Unternehmen, die auf die Abänderung der gesetzlichen Vorschrift in ihren AGB verzichten.

Bis Anfang Mai haben 15 namhafte Unternehmen der Branche ihre Beteiligung zugesagt, u.a. Egger, Hettich, Leitz, Remmers Kleiberit und die ZEG. Auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) unterstützt die Initiative und hat seine Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ) der Gesetzeslage angepasst. Damit empfiehlt der GD Holz seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden.

»Die Positionierung des GD Holz, aber auch die anderen Rückmeldungen signalisieren uns, dass viele Unternehmen an einer vernünftigen Lösung interessiert sind und den Rechtsrahmen nicht unnötig strapazieren wollen«, erklärt Paukner. »Wenn die Betriebe außerdem entsprechend angepasste AGB nutzen, sind sie grundsätzlich auf der sicheren Seite.« -HJG


Steckbrief

Die aktualisierten AGB von Tischler Schreiner Deutschland können im TSD-Onlineshop unter der Rubrik »Betriebsausstattung«bestellt werden.
www.tsd-onlineshop.de

Infos zur Initiative »Fairer Handwerkspartner« gibts unter
www.tischler-schreiner.de

Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 3
Aktuelle Ausgabe
03/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »