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Energiepass ohne Tischler?

Gestaltung
Energiepass ohne Tischler?

Passiert die von der Regierung im April beschlossene Energieeinsparverordnung den Bundesrat, dürfen Tischler und Schreiner keine Gebäudeenergieausweise ausstellen.

Am 25. April 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie regelt u. a., wer ab dem Jahr 2008 die nach europäischen Vorgaben einzuführenden Energieausweise ausstellen darf. Entgegen den Erwartungen verschiedener Handwerksverbände ist der Kreis der Ausstellungsberechtigten auf wenige Gewerke »… deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche des Baugewerbes im Hochbau, Installation und Heizungsbau oder Schornsteinfegerwesen umfasst …« beschränkt worden. Zahlreiche andere Gewerke, denen die Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk offen steht und die sich in den vergangenen Jahren bereits an der Fortbildung beteiligt haben, sind nicht zugelassen. Dazu zählen Tischler, Stuckateure, Elektrotechniker und Estrichleger. In der vorausgegangenen Anhörung der Verbände im Dezember 2006 hatte der Bundesverband Holz und Kunststoff BHKH dafür plädiert, den Begriff »Baugewerbe« in »Bau- und Ausbaugewerbe« zu ändern. Dies ist jedoch im vorliegenden Entwurf offensichtlich nicht berücksichtigt worden.

Der Zentralverband des Handwerks ZDH sieht im Ausschluss der genannten Gewerke eine »nicht gerechtfertigte Diskriminierung« und fordert eine entsprechende Änderung. Der BHKH weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass sowohl was die Ausbildungsinhalte angeht, wie auch den Umfang der Leistungen des Tischlers nach DIN 18355, dieser mind. die gleiche Qualifikation zum Ausstellen der Ausweise habe wie andere in der EnEV genannten Gewerke. Nach Ansicht des BHKH wäre es fatal, wenn der vorliegende Entwurf ohne Änderungen beschlossen würde. Ob und in welcher Form die EnEV bei der nächsten Bundesratsitzung am 11. Juni verabschiedet wird, war bei Redaktionsschluss noch offen. HJG

Service Energieeinsparverordnung EnEV
Den Entwurf der EnEV finden Sie auf der Seite der Deutschen Energie-Agentur Dena als PDF-Dokument: www.dena.de
Für aktuelle Infos zum Stand der Dinge: www.bhkh.de, www.bhkh.de, www.bhkh.de

Standpunkt »Regelung für uns nicht hinnehmbar«

BHKH-Geschäftsführerin Dr. Bettina Wehrisch zum Entwurf der EnEV.
Tischler und Schreiner sind die ersten Ansprechpartner in Sachen Fenster – und Fenster sind anerkanntermaßen einer der wichtigsten Posten in der Energiebilanz eines Gebäudes. Unser Gewerk erfüllt die geforderten Qualifikationen zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises absolut. Nach der Verbändeanhörung und allen Gesprächen, die wir im Vorfeld der Regierungsentscheidung geführt haben, mussten wir davon ausgehen, dass auch das qualifizierte Ausbauhandwerk zur Ausstellung des Energieausweises zugelassen wird. Die Entscheidung, den Verordnungsentwurf zu ändern, kam deshalb nicht nur unerwartet, sie ist auch unverständlich. Dies umso mehr, als sich bereits etliche Ausbauhandwerker zum Gebäudeenergieberater fortgebildet haben. Viele Handwerkskammern und Verbände haben diese von der EnEV geforderten Kurse in gutem Glauben angeboten, um einem Engpass bei Inkrafttreten der Verordnung vorzubeugen. Der Regierungsentwurf darf deshalb nicht in der jetzigen Form vom Bundesrat angenommen werden. Dafür werden wir uns konsequent stark machen.
Dr. Bettina Wehrisch
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