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Ü-Zeichen für Parkett muss vors EU-Gericht

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Ü-Zeichen für Parkett muss vors EU-Gericht

Die Europäischen Kommission hat den Streit über das Ü-Zeichen für Parkett und Verlegeprodukte an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Nach Ansicht der Kommission widerspricht der seit dem 1. Januar 2011 in Deutschland bauaufsichtlich vorgeschriebene Übereinstimmungsnachweis den EU-Richtlinien zur Harmoniserung der Märkte für Bauprodukte.

Die Europäische Vereinigung der Parkettimporteure (EFPI) sieht in der neuen deutschen Vorschrift einen Alleingang Deutschlands und eine zusätzliche Hürde für Bauprodukte. Sie verweisen auf die bereits vorhandene CE-Kennzeichnung.
Grund für die verpflichtende Einführung des Ü-Zeichens in Deutschland waren die laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBt) unzureichenden Vorgaben der EN 14342 im Bereich der Produktemissionen.
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