1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Branche » News »

Tariffähigkeit von GKH weiter unklar

News
Tariffähigkeit von GKH weiter unklar

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am 5. Oktober 2010 die Entscheidung der Vorinstanz zur Tariffähigkeit der Gewerkschaft GKH aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) zurückverwiesen.

Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) hatte mit dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) eine Tarifgemeinschaft vereinbart. Diese schloss bundesweit Tarifverträge mit den meisten Innungsverbänden des Tischler- und Schreinerhandwerks ab. Aus Sicht der IG Metall erfüllt die GKH jedoch nicht die Voraussetzungen, um den Status einer tariffähigen Arbeitnehmervereinigung zu erfüllen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte am 13.03.2009 noch entschieden, dass eine nennenswerte Zahl abgeschlossener Tarifverträge die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit und organisatorische Leistung belege. Die IG Metall leitete daraufhin eine Rechtsbeschwerde zum BAG ein, das den Streit nun an die Vorinstanz zurückverwiesen hat. Das Bundesarbeitsgericht kommt zu dem Schluss, dass die Tariffähigkeit der GKH nicht abschließend beurteilt werden könne. In der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts heißt es hierzu: »Die GKH hat ihre Mitgliederzahl nicht offen gelegt und die Leistungsfähigkeit ihrer Organisation nicht ausreichend dargestellt. Die gemeinsam mit dem DHV abgeschlossenen Tarifverträge indizieren weder Durchsetzungsfähigkeit noch organisatorische Leistungsfähigkeit der GKH«.
Der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit seinen Landesfachverbänden beraten, welche Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ziehen sind. Dazu wird der Bundesverband die Beratungen seiner Landesfachverbände koordinieren, da die Tarifhoheit im Tischler-/Schreinerhandwerk bei den Landesverbänden liegt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts liegen noch nicht vor.
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »