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Rehau darf Laserkante weiter ausliefern

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Rehau darf Laserkante weiter ausliefern

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass Rehau weiterhin berechtigt ist, seine Kunden mit Laserkanten der Bezeichnung »Raukantex laser edge« zu beliefern. Dies umfasse auch die Nutzung des Patents EP 11 63 864 von Bulthaup unter Einsatz der Raukantex laser edge, teilte der Polymerverarbeiter jetzt in einer Presseinformation mit. Damit seien auch der Einsatz und die Verarbeitung der Kanten »uneingeschränkt und vollumfänglich« möglich, so das Unternehmen weiter.

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