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Pfleiderer bereitet Insolvenz vor
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat dem Freigabeantrag der Pfleiderer Finance im Zusammenhang mit den Klagen von Gläubigern gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 20. Juni 2011 nicht stattgegeben. Damit kann die Sanierung des hoch verschuldeten Holzwerkstoffherstellers nicht wie geplant umgesetzt werden. Der Vorstand des Unternehmens bereitet nun pflichtgemäß die Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Pfleiderer AG beim zuständigen Amtsgericht vor.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pfleiderer AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die operativen Tochtergesellschaften, da die AG eine reine Beteiligungsholding ist. Die Insolvenz der Pfleiderer AG führt daher nicht automatisch zu Anschlussinsolvenzen von Tochtergesellschaften. Es sei geplant, die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungskonzepts im Wege eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung umzusetzen, und das Unternehmen so zu sanieren. Die Holding beschäftigt derzeit lediglich zehn Mitarbeiter.
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