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PEFC: Zertifizierung wird weiterhin von Bundesregierung anerkannt

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PEFC: Zertifizierung wird weiterhin von Bundesregierung anerkannt

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, wissenschaftlich begleitet durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, hat im Rahmen des »Kriterienkatalogs zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten für Bundesgebäude« einen Kriteriensteckbrief »Nachhaltige Materialgewinnung / Holz« verabschiedet, in welchem die PEFC-Zertifizierung als Nachweis für nachhaltige Waldbewirtschaftung aufgenommen wurde. Das gibt der PEFC Deutschland in einer Pressemeldung bekannt. Das Ministerium folgt damit der im Januar neu aufgelegten Bundesbeschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte, die die PEFC-Zertifizierung ebenfalls als glaubwürdigen Nachweis für eine nachhaltige und legale Herkunft anerkennt.

Der Kriteriensteckbrief »Nachhaltige Materialgewinnung / Holz« in der Kriteriengruppe »Ökologische Qualität« bzw. »Wirkungen auf die globale Umwelt« verfolgt das primäre Ziel, durch Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung die gefährdeten tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen der Erde zu schützen. Konkret verlangt das Bewertungssystem, dass Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirtschaft sowie weltweit tropische, subtropische und boreale Hölzer nur dann verwendet werden dürfen, »wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikats die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird«.
Im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen werden vier Qualitätsstufen unterschieden. Qualitätsstufe 1 stellt dabei einen Mindeststandard dar, wenn zumindest die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen einen Hinweis zur Vermeidung nicht-zertifizierter Hölzer enthalten. Qualitätsstufe 2 wird erreicht, wenn mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte bzw. Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Analog gilt für Qualitätsstufe 3 ein Anteil von mindestens 80 Prozent bzw. für Qualitätsstufe 4 ein Anteil von mindestens 95 Prozent an zertifiziertem Holz.
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