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Neue Bauproduktenverordnung ersetzt die bisherige Bauproduktenrichtlinie

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Neue Bauproduktenverordnung ersetzt die bisherige Bauproduktenrichtlinie

Am 4. April 2011 wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst in über zwei Jahren, ab dem 1. Juli 2013 verbindlich. Gleichzeitig gilt die »alte« Bauproduktenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das bedeutet, dass es bis dahin bei den bekannten Regeln zur CE-Kennzeichnung bleibt.

Die neue Verordnung ist in allen Europäischen Mitgliedsländern direkt gültig. Nationale Gesetze sind nicht mehr erforderlich. Damit wird die CE-Kennzeichnung zukünftig europaweit nach einheitlichen Vorgaben erfolgen.
Das IFT Rosenheim wird im Rahmen des Brandschutzforum am 11. und 12. Mai sowie auf den Rosenheimer Fenstertagen am 13. und 14. Oktober die für Hersteller relevanten Änderungen erläutert. Eine eigene Fachtagung im Herbst 2011 ist geplant.
Die BauPVO ist online verfügbar unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2011:088:SOM:EN:HTML
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